Mitteilungen über „WhatsApp“, die an engste Familienangehörige gerichtet sind und an sich ehrenrührig sein mögen, fallen nicht unter den Beleidigungsparagraphen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich zum Thema „Speicherung auf Zuruf“ zumindest aus strafprozessualer Sicht klar positioniert. Die Entscheidung dürfte weitreichende Folgen haben.