Presserecht | Persönlichkeitsrecht Rechtsanwalt | Presseanwalt


Presserecht befasst sich als Teilbereich des Medienrechts, ausgehend von der in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz verfassungsmäßig garantierten Pressefreiheit, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse. In diesem Bereich findet sich eine Vielzahl juristischer Problemfelder, welche sich häufig aus den gesetzlich normierten Anforderungen an die Presse ergeben. Hierunter fallen unter anderem die publizistische Sorgfaltspflicht sowie allgemein das Recht der Wort-/Bildberichterstattung.

 

Im besonderen Maße sind im Presserecht, aber auch im Onlinebereich Fragen über das Recht am eigenen Bild und über das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu beantworten. Im Internet treten durch Google, Facebook, Instagram, Twitter sowie durch Bewertungsportale und neue Plattformen vermehrt ungeahnte Ausgestaltungen von Rechtsverletzungen auf, die unter Bezeichnungen wie Fake-News, Hate Speech, Revenge Porn und Internetpranger zusammengefasst werden. Wir helfen im Rahmen des Reputationsmanagements auch mittels der Litigation PR mit unserer Erfahrung, um den Schutz des guten Rufs von Unternehmen und Individuen zu gewährleisten.

 

Egal ob Sie beratende Unterstützung bei der Veröffentlichung und Verbreitung von Presseerzeugnissen, Texten, Rundfunkbeiträgen, auch Beiträgen in Film und Fernsehen sowie Veröffentlichungen im Internet benötigen oder Sie auf der anderen Seite stehen und Ihre Persönlichkeitsrechte durch Presse- und Medienvertretern oder Internethetzer verletzt werden, unsere Rechtsanwälte von ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht in Düsseldorf unterstützen Sie mit Fachwissen und kompetenter Beratung.

 

Aufgrund unserer besonderen Erfahrung stehen wir Ihnen mit Expertenwissen aus beiden Positionen heraus zur Verfügung. Wir sind unseren Mandanten, nicht einer öffentlichen Meinung verpflichtet.

 

Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei sowohl auf den außergerichtlichen wie auf den gerichtlichen Bereich, wie der Durchsetzung oder auch der Abwehr von Unterlassungsansprüchen, Geldentschädigungen, Gegendarstellungs- und Berichtigungsverlangen vor allen deutschen Gerichten. 

 

Das Recht auf Gegenschlag ist uns nicht nur ein Begriff, wir setzen es für Sie vielmehr durch.


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Rechtsanwalt Jean Paul Bohne, Presserecht Anwalt Düsseldorf

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

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