Verlagsrecht – Autorenverträge, Nutzungsrechte & Buchpreisbindung

Verlagsrecht Anwalt Beratung

Verlagsrecht – Autorenverträge, Nutzungsrechte und digitale Verwertung

Das Verlagsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Urhebern – insbesondere Autoren, Schriftstellern, Journalisten, Herausgebern und Übersetzern – und Verlagen als wirtschaftlichen Werkverwertern. Es bildet die juristische Grundlage für die Veröffentlichung, Verbreitung und Vermarktung literarischer Werke sowie von Werken der Tonkunst.

Rechtsdogmatisch ist das Verlagsrecht eng mit dem Urheberrecht verknüpft, insbesondere mit den urheberrechtlichen Nutzungsrechten. Historisch war das Verlagsrecht sogar Vorläufer des modernen Urheberrechts. Heute ist es im Verlagsgesetz (VerlG) kodifiziert und ergänzt durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG), europäische Richtlinien sowie spezialgesetzliche Regelungen wie das Buchpreisbindungsgesetz.

Als Kanzlei mit Spezialisierung im Medienrecht und IT-Recht beraten wir Verlage, Medienhäuser, Self-Publishing-Plattformen, Autoren und Kreative bei der strategischen Gestaltung und Durchsetzung ihrer Rechte.


Inhaltsverzeichnis


Grundlagen des Verlagsrechts

Kernnorm ist § 1 VerlG:

„Durch den Verlagsvertrag über ein Werk der Literatur oder der Tonkunst wird der Verfasser verpflichtet, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen.“

Das Verlagsrecht betrifft insbesondere:

  • Autorenverträge
  • Herausgeberverträge
  • Übersetzerverträge
  • Lizenz- und Unterlizenzmodelle
  • Vertriebs- und Marketingregelungen

Das VerlG ist grundsätzlich dispositiv, jedoch nicht schrankenlos. Unangemessene Benachteiligungen von Urhebern sind unwirksam (§ 307 BGB i.V.m. UrhG-Grundsätzen).


Der Verlagsvertrag nach dem VerlG

Der Verlagsvertrag verpflichtet:

  • den Autor zur Überlassung des Werkes
  • den Verlag zur Vervielfältigung und Verbreitung

Typische Regelungsinhalte:

  • Umfang der Rechteübertragung
  • Auflagenhöhe
  • Erscheinungstermin
  • Laufzeit
  • Vergütung
  • Rücktrittsrechte

Schnittstelle: Lizenzierung.

Verlage müssen ihre Veröffentlichungs- und Vermarktungspflichten ernst nehmen. Unterbleibt die ordnungsgemäße Veröffentlichung, drohen Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche.

Bereit für Verlagsrechtsberatung?

Jetzt Fachanwalt gratis anfordern.

Übertragung von Nutzungsrechten

Durch den Verlagsvertrag räumt der Urheber dem Verlag Nutzungsrechte ein (§ 31 UrhG).

Mögliche Rechtearten:

  • Vervielfältigungsrecht
  • Verbreitungsrecht
  • Übersetzungsrechte
  • Bearbeitungsrechte
  • E-Book-Rechte
  • Hörbuchrechte

Der Autor bleibt Inhaber des Urheberrechts.

Verlage müssen präzise definieren, ob Rechte:

  • exklusiv oder einfach
  • zeitlich befristet oder unbefristet
  • territorial begrenzt oder weltweit

übertragen werden.


Vergütung & Tantiemen

Das VerlG und das UrhG sehen eine angemessene Vergütung vor (§ 32 UrhG).

Vergütungsmodelle:

  • prozentuale Beteiligung (Tantiemen)
  • Vorschüsse
  • Staffelvergütung
  • Erlösbeteiligung bei Nebenrechten

Die DSM-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/790) stärkt Transparenz- und Nachvergütungsansprüche von Urhebern.

Gesetzestexte abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu


Buchpreisbindung & Marktregulierung

Die Buchpreisbindung (§§ 3 ff. BuchPrG) verpflichtet Verlage zur Festsetzung verbindlicher Endpreise.

Ziel:

  • Sicherung kultureller Vielfalt
  • Schutz kleiner Buchhandlungen
  • Vermeidung ruinösen Preiswettbewerbs

Schnittstelle: Wettbewerbsrecht.

Verstöße können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auslösen.


Digitalisierung & E-Books

Die digitale Transformation verändert das Verlagsrecht grundlegend.

Regelungsbedarf besteht insbesondere bei:

  • E-Book-Rechten
  • Plattformvertrieb (Amazon, Tolino etc.)
  • DRM-Systemen
  • Abonnementmodellen
  • Hörbuch-Streaming

Schnittstelle: IT-Recht.

Digitale Rechte müssen ausdrücklich im Vertrag geregelt sein.

Bereit für rechtssichere Verlagsverträge?

Jetzt fachanwaltlich prüfen lassen.

Übersetzer- & Herausgeberverträge

Übersetzer genießen eigenständigen urheberrechtlichen Schutz an ihrer Übersetzung.

Verträge müssen regeln:

  • Vergütung
  • Nutzungsrechte
  • Beteiligung an Folgeauflagen

Herausgeberverträge betreffen Sammelwerke, Anthologien und wissenschaftliche Editionen.

Rechteabgrenzung zwischen Verlag, Herausgeber und Einzelautoren ist essenziell.


Self-Publishing & Plattformmodelle

Self-Publishing-Plattformen verändern das Marktgefüge.

Rechtliche Themen:

  • Plattform-AGB
  • Rechteübertragung
  • Exklusivitätsklauseln
  • Kündigungsrechte

Schnittstelle: Vertragsmanagement.

Autoren sollten Plattformverträge sorgfältig prüfen, insbesondere bei globaler Distribution.


Internationale Vertriebsstrukturen

Globale Veröffentlichung erfordert Beachtung:

  • Berner Übereinkunft
  • internationale Lizenzketten
  • territoriale Rechteaufteilung

Internationale Verträge sollten Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln klar definieren.


Konflikte & Vertragsdurchsetzung

Typische Streitfelder:

  • unzureichende Abrechnungen
  • Nichtveröffentlichung
  • Rechteüberschreitungen
  • Vertragskündigungen

Wir vertreten Verlage und Autoren außergerichtlich und gerichtlich.

Schnittstelle: Prozessführung & Litigation PR.


FAQ – Verlagsrecht

Muss ein Verlag ein Werk tatsächlich veröffentlichen?
Ja, grundsätzlich besteht eine Veröffentlichungspflicht.

Bleibt das Urheberrecht beim Autor?
Ja, der Verlag erhält nur Nutzungsrechte.

Sind E-Book-Rechte automatisch eingeschlossen?
Nein, sie müssen ausdrücklich vereinbart werden.


Als Kanzlei unterstützen wir Verlagshäuser auch als ausgelagerte Rechtsabteilung und im laufenden Vertragsmanagement.

Aktuelle Entwicklungen analysieren wir regelmäßig im Blog.

Für vertrauliche Anfragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Verlagsrecht – Autorenverträge, Nutzungsrechte & Buchpreisbindung:

Zuständiger Rechtsanwalt für Verlagsrecht | Verlagsanwalt bei ITMR

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

Rechtsanwalt | Partner | Wirtschaftsmediator

  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • AI Officer | KI-Beauftragter [DEKRA]
  • Certified Information Privacy Professional/Europe [CIPP/E]
  • Cert. Information Privacy Manager [CIPM]
  • Externer Datenschutzbeauftragter [TÜV]
  • Datenschutzbeauftragter [TÜV]
  • Datenschutzauditor [TÜV]
  • IT-Compliance Manager [TÜV]

T: 0211 / 737 547 - 70
E: bohne@itmr-legal.de