Erstberatung, wenn eine rechtliche Lage schnell sauber eingeordnet werden muss
Ein Vertrag liegt vor, eine Frist läuft, ein digitales Projekt soll live gehen, eine Plattformentscheidung trifft Ihr Unternehmen oder ein Konflikt droht zu eskalieren. In solchen Momenten braucht es keine allgemeine Rechtsbelehrung, sondern eine erste belastbare Linie: Was ist rechtlich relevant, welche Risiken zählen zuerst und welcher nächste Schritt ist sinnvoll?
ITMR führt Erstberatungen für Unternehmen und professionell handelnde Marktteilnehmer in den Bereichen IT, KI, Daten, Datenschutz, Medien, Urheberrecht, Marken, Wettbewerb, Werbung, Plattformen und digitalen Konflikten. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie zunächst eine transparente Kosteneinordnung; erst danach entscheiden Sie über die Beauftragung.
So einfach funktioniert es
1. Thema, Fragen und Unterlagen senden.
Schildern Sie kurz die Lage und laden Sie Verträge, Schreiben, Screenshots, Entwürfe oder sonstige relevante Dokumente hoch.
2. Zuständigkeit und Kosten klären.
Wir prüfen, ob Ihr Anliegen in die Spezialisierung von ITMR fällt, und geben Ihnen vor einer kostenpflichtigen Beratung eine klare Kosteneinordnung.
3. Erstberatung durchführen und nächste Linie festlegen.
Im Termin erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung, eine Priorisierung der Risiken und eine Empfehlung, ob und wie die Sache weitergeführt werden sollte.
Erstberatung anfragen
Erst Kontakt aufnehmen
Der Erstkontakt ist kostenfrei. Eine Erstberatung erfolgt erst nach transparenter Kostenklärung.
Wenn die Rechtsfrage wichtig ist, aber der richtige Weg noch nicht feststeht
Eine gute Erstberatung beginnt nicht mit einer abstrakten Rechtsgebietsfrage. Entscheidend ist, welcher Sachverhalt vorliegt, welche Unterlagen zählen, ob Fristen laufen und welche Entscheidung als Nächstes ansteht. Genau dafür ist diese Seite gedacht: als strukturierter Einstieg für Unternehmen, die schnell eine belastbare erste Einordnung brauchen.
Ein Softwarevertrag, eine Geheimhaltungsvereinbarung, ein Agenturvertrag, AGB, ein Lizenzmodell oder ein Datenschutzdokument soll eingeordnet werden, bevor daraus Bindung, Streit oder Freigabedruck entsteht.
Eine Abmahnung, Unterlassungsforderung, Plattformentscheidung, anwaltliche Nachricht oder behördliche Anfrage verlangt eine erste Linie, bevor vorschnell reagiert wird.
Website, App, SaaS, KI-Tool, Kampagne, Datenprozess, Newsletter, Plattformmodell oder Markenauftritt stehen vor Start, Rollout oder Einkauf.
Geschäftsführung, Produktteam, Datenschutz, Marketing, IT, Einkauf oder Legal brauchen eine externe Einschätzung, welcher rechtliche Schwerpunkt den Fall wirklich prägt.
Nicht jede Position lohnt die Eskalation. Die Erstberatung hilft, Risiko, Aufwand, Beweisbarkeit, Verhandlungsoption und mögliche Folgeschritte zusammenzubringen.
Die Lage kann in IT-Recht, Datenschutz, Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Werberecht oder mehrere Bereiche zugleich führen.
Eine erste rechtliche Linie für die nächste Entscheidung
Die Erstberatung soll keine vollständige Projektprüfung ersetzen. Sie soll die Lage so ordnen, dass Ihr Unternehmen entscheiden kann, ob sofort gehandelt, vertieft geprüft, verhandelt, dokumentiert oder bewusst nicht eskaliert werden sollte.
- Einordnung des rechtlichen Schwerpunkts und der sachnächsten ITMR-Route.
- Bewertung der wichtigsten Risiken, Fristen, Unterlagen und offenen Tatsachen.
- Erste Einschätzung zu Handlungsoptionen, Verhandlungsansatz oder Verteidigungslinie.
- Klärung, ob ein Folgemandat, eine Spezialprüfung oder keine weitere anwaltliche Tätigkeit naheliegt.
Erstkontakt und Erstberatung sauber trennen
Der erste Kontakt dient dazu, Thema, Zuständigkeit und nächsten Schritt zu klären. Eine kostenpflichtige Erstberatung beginnt erst, wenn Kosten transparent benannt wurden und Sie die Beratung beauftragen.
Für außergerichtliche Beratung sieht das anwaltliche Vergütungsrecht die Arbeit mit Gebührenvereinbarungen vor. Informationen zum gesetzlichen Rahmen finden Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer zur Rechtsanwaltsvergütung.
Welche Informationen eine Erstberatung deutlich stärker machen
Je klarer der Einstieg, desto besser lässt sich der Termin nutzen. Entscheidend sind nicht viele Dokumente, sondern die richtigen Anknüpfungspunkte: Was ist passiert, was liegt vor, wer ist beteiligt, was läuft zeitlich und welche Entscheidung steht an?
Kurze Sachverhaltsschilderung
Sie macht sichtbar, ob es um Vertrag, Pflicht, Inhalt, Schutzrecht, Streit, Plattform oder Freigabe geht.
Relevante Dokumente
Verträge, Entwürfe, AGB, Schreiben, Abmahnungen, Behördenpost, Plattformnachrichten oder Screenshots zeigen die konkrete Angriffsfläche.
Fristen und gewünschtes Ziel
Eine Verteidigung, Freigabe, Verhandlung, Anmeldung, Löschung oder Eskalationsprüfung folgt jeweils einer anderen Logik.
Beteiligte und Rollen
Bei Agenturen, Plattformen, Dienstleistern, Kunden, Rechteinhabern oder Behörden hängt viel davon ab, wer welche Rolle einnimmt.
Wann Erstberatung passt und wann direkt ein Spezialmandat näher liegt
Erstberatung passt, wenn eine erste belastbare Einordnung den nächsten Schritt möglich macht. Sie passt weniger, wenn bereits umfangreiche Vertragsredaktion, vollständige Auditierung, Vertretung nach außen, Schriftsatzarbeit, Fristenmanagement oder operative Umsetzung beauftragt werden soll.
- bei erster Einschätzung eines konkreten Sachverhalts
- bei Auswahl der richtigen rechtlichen Route
- bei Entscheidung zwischen Reaktion, Verhandlung oder Vertiefung
- bei Kosten- und Aufwandseinordnung vor Folgemandat
- bei Vertragsgestaltung oder umfangreicher Redline
- bei Abwehr oder Durchsetzung mit Fristendruck
- bei Datenschutz-, KI-, DSA-, NIS2- oder Data-Act-Umsetzung
- bei gerichtlicher, behördlicher oder plattformbezogener Vertretung
Welche ITMR-Seite nach der ersten Einordnung näher liegen kann
Wenn der Schwerpunkt schon erkennbar ist, führt der Weg oft direkt in eine Spezialroute. Die Erstberatung bleibt der richtige Einstieg, wenn mehrere Themen zusammenlaufen oder die rechtliche Hauptachse noch unsicher ist.
Wenn die Lage noch unsortiert ist, zählt die richtige erste Weichenstellung
IT-Recht & Digitalisierung
Der richtige Rahmen, wenn Software, KI, Daten, Datenschutz, Cybersecurity, Plattformen, IT-Compliance oder digitale Geschäftsmodelle den Fall prägen.
Medien- & Kommunikationsrecht
Naheliegend, wenn Inhalte, Veröffentlichung, Reputation, Social Media, Presse, Plattformzugang oder Rechte an Content im Vordergrund stehen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Passend, wenn Marken, Design, Wettbewerb, Werbung, Domains, Lizenzen, Schutzrechte oder Angriffe im Markt zu klären sind.
Was Unternehmen besser nicht unvorbereitet entscheiden
Unterlassungserklärungen, Standardverträge, DPA, Vergleichsvorschläge oder Plattformbedingungen können spätere Handlungsspielräume erheblich verengen.
Ein Fall wirkt nach Datenschutz, kippt aber über Vertrag, Wettbewerb, Urheberrecht, Medienrecht oder Markenrecht. Die erste Einordnung verhindert Umwege.
Screenshots, Versionsstände, E-Mails, Tickets, Fristen, Veröffentlichungen und Plattformmeldungen sollten früh dokumentiert werden, bevor sie verschwinden oder überschrieben werden.
Häufige Fragen zur Erstberatung bei ITMR
Ist der erste Kontakt mit ITMR kostenfrei?
Ja. Der erste Kontakt dient dazu, Ihr Anliegen, die Zuständigkeit und den möglichen nächsten Schritt zu klären. Eine kostenpflichtige Erstberatung erfolgt erst nach transparenter Kostenklärung und Beauftragung.
Was ist der Unterschied zwischen Erstkontakt und Erstberatung?
Der Erstkontakt klärt, ob und wie ITMR helfen kann. Die Erstberatung ist die beauftragte anwaltliche Einschätzung Ihrer konkreten Lage, meist auf Grundlage Ihrer Schilderung und erster Unterlagen.
Für welche Themen eignet sich die Erstberatung?
Besonders geeignet sind konkrete Unternehmenslagen aus IT-Recht, Datenschutz, KI, Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Werberecht, Plattformen, Verträgen, Abmahnungen und digitalen Konflikten.
Kann ich vorab Unterlagen hochladen?
Ja. Verträge, Schreiben, Abmahnungen, Screenshots, Behördenpost, Plattformnachrichten, Entwürfe oder Projektbeschreibungen helfen, die Erstberatung präziser auf Ihre Lage auszurichten.
Ersetzt die Erstberatung eine vollständige Vertragsprüfung oder Vertretung?
Nein. Die Erstberatung liefert eine erste rechtliche Linie. Umfangreiche Vertragsredaktion, detaillierte Audits, Verhandlungen, Schriftsätze oder Vertretung nach außen sind gesonderte Mandate.
Wann sollte ich direkt ein Spezialmandat anfragen?
Wenn bereits klar ist, dass ein Vertrag vollständig geprüft, eine Abmahnung verteidigt, eine Marke angemeldet, ein Datenschutzvorfall bearbeitet oder eine regulatorische Umsetzung aufgebaut werden muss, kann eine Spezialseite näher liegen.
Erste rechtliche Linie anfragen
Wenn Ihr Unternehmen eine konkrete rechtliche Lage klären muss, senden Sie Thema, Fragen und vorhandene Unterlagen. ITMR ordnet zunächst Zuständigkeit und Kosten ein. Danach entscheiden Sie, ob die Erstberatung beauftragt werden soll.