IT-Recht für Software, SaaS, Cloud und IT-Projekte

IT-Recht Anwalt ITMR Düsseldorf
Informationstechnologierecht · Verträge · digitale Geschäftsmodelle

Verträge, Leistungsbilder, SLA und IT-Projekte rechtlich sauber steuern

Von Düsseldorf aus beraten wir Unternehmen bundesweit, wenn ein Softwarevertrag verhandelt wird, ein SaaS- oder Cloud-Modell live gehen soll oder ein Projekt bereits sichtbar aus dem Takt gerät. Dann braucht es eine rechtliche Linie, die schnell greift und auch unter Druck trägt. Im IT-Recht zeigt sich oft früh, ob Leistung, Vergütung, Rechte, Support, Sicherheit und Exit stabil geregelt sind oder ob aus offenen Punkten später ein teurer Konflikt wird.

Im Zentrum stehen wirtschaftlich relevante IT-Vorhaben: Softwareentwicklung, Plattformen, Cloud-Setups, digitale Produkte, Providerwechsel, Nutzungsrechte, Projektsteuerung, Outsourcing und Streitlagen. Genau dort muss die rechtliche Struktur nicht nur formal sauber, sondern im Alltag tatsächlich handhabbar sein.

Schwerpunkt richtig einordnen

Wann IT-Recht — und wann eher ein angrenzender Schwerpunkt?

IT-Recht ist der richtige erste Zugriff, wenn die rechtliche Steuerung digitaler Leistungen im Zentrum steht: also Verträge, Leistungsbilder, SLA, Mitwirkung, Abnahme, Providerwechsel, Projektsteuerung, Projektkrisen, Rechteketten oder die Governance der IT-Leistung. Sobald jedoch ein angrenzender Themenbereich den wirtschaftlichen Kern prägt, wird die Arbeit gezielt im passenden Schwerpunkt vertieft.

Vertragsarchitektur für Software, SaaS, Cloud und Outsourcing rechtliche Steuerung von Projektkrisen und Providerwechseln wirtschaftliche und rechtliche Folgen zusammen gedacht
  • Sie wollen wissen, ob Ihr Vertragsentwurf Leistung, Abnahme, Haftung, Datenzugang und Rechtekette wirklich trägt.
  • Sie müssen ein digitales Vorhaben kurzfristig absichern, bevor Launch, Migration oder Anbieterwechsel Fakten schaffen.
  • Sie brauchen in einer angespannten Projektlage keine Allgemeinplätze, sondern eine belastbare Position für Nachsteuerung, Verhandlung oder Trennung.

Worum es im Kern geht

Im IT-Recht entscheidet nicht die Zahl der Klauseln, sondern ob technische Realität, wirtschaftliche Erwartung und juristische Risikoverteilung zusammenpassen. Deshalb stehen hier nicht abstrakte Gesetzeslisten im Vordergrund, sondern die Punkte, die in digitalen Vorhaben tatsächlich tragen: Leistungsbild, Mitwirkung, Abnahme, Nutzungsrechte, Änderungslogik, SLA, Datenzugriff, Providerwechsel und eine Streitstrategie, die sich auf belastbare Projektspuren stützen kann.

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Typische wirtschaftliche Auslöser für IT-Rechtsberatung

Die meisten IT-Mandate beginnen nicht mit einem Gesetzesbegriff, sondern mit einer Lage, in der ein Projekt zu wichtig geworden ist, um offene Punkte weiterlaufen zu lassen. Dann geht es nicht mehr nur um Technik oder Tempo, sondern um belastbare Regeln für Leistung, Verantwortung, Rechte und Handlungsspielräume.

Softwareentwicklung, Migration oder Systemwechsel

Sie beauftragen Individualsoftware, modernisieren eine Altlösung oder führen ein neues System ein. In solchen Konstellationen tragen Leistungsbild, Mitwirkung, Test- und Freigabestufen, Abnahme, Änderungswünsche, Rechte an Arbeitsergebnissen und Exit nicht nebeneinander, sondern nur im Zusammenspiel. Gerade bei Zeitdruck werden genau diese Punkte oft zu spät sauber gefasst.

SaaS, Cloud, Managed Services und Outsourcing

Bei dauerhaften Leistungen entscheidet der Vertrag nicht nur über Verfügbarkeit. Er prägt auch Reaktionszeiten, Eskalation, Datensicherung, Unterauftragnehmer, Audit, Providerwechsel, Exit-Szenarien und Rückgabeformate. Besonders outsourcingsensitive Setups brauchen eine klare Governance der laufenden IT-Leistung, nicht bloß technische Leistungsbeschreibungen.

Digitale Produkte, Plattformen und Vorhaben mit Außenwirkung

Wer Apps, Portale, Plattformmodelle oder digitale Services aufsetzt, bewegt sich nicht in einer rein technischen Projektlogik. AGB, Rechte an Inhalten, Domainfragen, Datenflüsse und vertriebsnahe Pflichten greifen früh in das Vertragsgefüge hinein. Deshalb kippen solche Vorhaben häufig nicht an der Technik, sondern an der unklaren Kombination von Projektvertrag, Lizenzlogik und Außenauftritt.

Verzögerung, Schlechtleistung oder offene Projektkrise

Wenn Projektplan und tatsächlicher Leistungsstand auseinanderlaufen, tragen nicht nur Klauseln die spätere Position. Dann gewinnen Tickets, Protokolle, Nachträge, Freigaben, Mängelanzeigen und die gesamte Projektkommunikation erheblich an Gewicht. Wer diesen Stoff nicht früh ordnet, verliert oft genau die Tatsachengrundlage, auf der eine gute Verhandlung oder Durchsetzung später beruhen müsste.

Welche Leistungen im IT-Recht den Unterschied machen

IT-Rechtsberatung entfaltet ihren Wert dort, wo wirtschaftliche Risiken tatsächlich entstehen: in der Vertragsarchitektur, in laufenden Projekten, bei der Ordnung von Rechteketten, in SLA- und Exit-Fragen und in der Entscheidung, wie ein belastbares Verhältnis erhalten oder ein Konflikt sauber geführt werden kann.

Verträge für Software, SaaS, Cloud und IT-Beschaffung

Wir gestalten und prüfen Verträge für Entwicklung, Lizenzierung, Betrieb und Support so, dass Leistung, Vergütung und Risiko nicht auseinanderlaufen. Dazu gehören auch die Punkte, die später oft entscheidend werden: Mitwirkung, Test, Freigabe, Verzögerung, Kündigung und geordnete Übergabe. Wer die vertragliche Arbeit an einem konkreten Entwurf oder Vertragsmodell vertiefen will, kann den Fokus anschließend über IT-Vertrag / Softwarevertrag noch enger auf den einzelnen Vertrag zuschneiden.

  • Softwareentwicklungsverträge, Lizenzverträge und IT-Projektverträge
  • SaaS-, Hosting-, Plattform-, Cloud- und Outsourcing-Verträge
  • Abstimmung von Hauptvertrag, Anlagen, Leistungsbild, SLA und Rechtekette

Projektsteuerung, agile Modelle, Change und Abnahme

Viele wirtschaftlich heikle Punkte entstehen mitten im Projekt. Genau dort muss die rechtliche Struktur tragfähig sein: Wer entscheidet was, wie werden Änderungen freigegeben, wann gilt ein Meilenstein als erreicht, welche Mitwirkung ist geschuldet und in welchem Zustand darf eine Abnahme erwartet werden? Das gilt im klassischen Vorgehen ebenso wie in agilen Modellen, in denen Zielbild und Leistungsfortschritt schrittweise konkretisiert werden.

  • Leistungsbeschreibung, Rollenverteilung und Änderungsmechanik
  • Abnahme, Mängelmanagement und Vergütungslogik
  • Projektkommunikation, Dokumentation und Beweisbarkeit

Digitale Produkte mit angrenzenden Rechtsfragen

Viele Projekte tragen ihre Folgethemen bereits in sich. Ein Website- oder Agenturprojekt stellt nicht nur die Frage nach dem richtigen Leistungsrahmen, sondern oft auch nach Quellcode, Designs, Inhalten und der Einbindung Dritter; dafür bietet Webdesignvertrag eine vertiefte arbeitsnahe Linie. Wer einen Shop, einen digitalen Vertriebskanal oder ein Plattformmodell aufsetzt, stößt daneben häufig auf Preisangaben, Informationspflichten und Marktplatzregeln, die im E-Commerce-Recht deutlich tiefer ausgeleuchtet werden. Und wo Zeichen, Zuordnung oder digitale Identität den wirtschaftlichen Wert des Projekts mitprägen, kann auch Domainrecht erheblich werden.

Konfliktlösung, Providerwechsel und streitige Durchsetzung

Wenn ein Projekt oder laufendes Vertragsverhältnis in die Krise gerät, braucht es mehr als eine Sammlung von Positionen. Entscheidend ist eine Reihenfolge, die wirtschaftlich trägt: Welche Tatsachen lassen sich sichern, welche Fristen laufen, wo ist Nachsteuerung sinnvoll, wie wird ein Providerwechsel vorbereitet und ab wann ist Trennung oder Durchsetzung der konsequentere Weg? Wenn der Streitstoff bereits verdichtet ist, kann die weitere Arbeit nahtlos in Prozessrecht & Litigation PR übergehen.

  • Prüfung von Mängeln, Leistungsstörungen, Verzögerung und Projektabbruch
  • Anspruchssicherung, Vergleich, Neuverhandlung und Exit-Strategie
  • Prozessvorbereitung und belastbare Tatsachenarbeit bei eskalierten IT-Lagen

Vertragslogik, Rechte und Haftung im IT-Recht

Ob ein IT-Verhältnis trägt, entscheidet sich selten an der Überschrift des Vertrags. Maßgeblich ist, welche Leistung wirtschaftlich erwartet wird, wie sie erbracht werden soll und welche Folgen Verzögerung, Schlechtleistung, Ausfall oder Exit tatsächlich haben. Davon hängen Abnahme, Vergütung, Gewährleistung, Kündigung und Haftung unmittelbar ab.

Werkvertrag, Dienstvertrag oder laufende Nutzungsüberlassung

Bei Individualentwicklung kann ein bestimmter Erfolg geschuldet sein; dann prägen Abnahme und werkvertragliche Folgen das Risiko deutlich. Bei laufender Tätigkeit ohne geschuldetes Ergebnis kann eine dienstvertragliche Struktur näherliegen. Bei dauerhaft bereitgestellter Software oder Cloud-Leistung sprechen viele Modelle eher für eine nutzungs- oder mietähnliche Logik. Kritisch werden Mischformen, in denen Entwicklung, Betrieb, Support und Rechteüberlassung in einem Text zusammenlaufen, ohne dass ihre unterschiedlichen Rechtsfolgen sauber getrennt sind.

Agile Projekte, Change Requests und EVB-IT

Agile Projektmodelle beseitigen rechtliche Fragen nicht, sondern verschieben sie. Je beweglicher Leistungsinhalte werden, desto wichtiger werden Sprintlogik, Rollen, Freigaben, Dokumentation, Budgetmechanik und Abnahmeersatz. In Beschaffungs- und Vergabekontexten können außerdem Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) den Rahmen prägen. Sie lösen aber nicht automatisch die projektspezifischen Konflikte um Mitwirkung, Änderungsregeln oder Leistungsabgrenzung.

SLA, Support, Providerwechsel und Exit

Ein belastbarer Vertrag über SaaS, Cloud oder Managed Services regelt nicht nur Verfügbarkeit. Er muss Support, Eskalation, Sicherheitsniveau, Datensicherung, SLA, Leistungsänderungen, Unterauftragnehmer, Audit, Exportformate und Ausstieg so abbilden, dass das Verhältnis auch in Störungslagen steuerbar bleibt. Gerade die scheinbar technischen Nebenthemen sind später oft die tragenden Klauseln, insbesondere wenn ein Anbieterwechsel vorbereitet oder erzwungen werden muss.

Nutzungsrechte, Quellcode und Open-Source-Software

Viele Projekte geraten nicht wegen der Hauptleistung in Schwierigkeiten, sondern wegen einer lückenhaften Rechtekette. Es muss klar sein, welche Nutzungsrechte eingeräumt werden, welche Vorarbeiten im Projekt verbleiben, ob Bearbeitungen zulässig sind, wie Drittkomponenten eingebunden werden und welche Wirkungen Open-Source-Software auf Vertrieb, Dokumentation und Gewährleistung entfalten kann. Wer diese Fragen vertiefen muss, kann die Lizenz- und Freigabethematik in Open-Source-Recht, Open-Source-Compliance und dem Beitrag Open Source, Gewährleistung und Regress weiter ausarbeiten.

Amtliche Grundlagen für die erste dogmatische Einordnung

Wer die Grundlagen eines IT-Mandats selbst nachlesen möchte, findet hier zentrale amtliche Einstiegspunkte für typische Vertrags- und Rechtefragen:

Wo IT-Projekte besonders häufig entgleisen

Wiederkehrend problematisch sind offene Leistungsbilder, ungeklärte Mitwirkung, vorschnelle Abnahmen, fehlende Trennung von Projekt- und Betriebsphase, unpraktische Exit-Regelungen und Verträge, die für ein hoch individuelles technisches Setup mit allgemeinen Standardtexten arbeiten. Solche Bruchstellen werden oft erst spät sichtbar, sind aber meist von Beginn an angelegt.

Schnittstellen, die mitgedacht werden müssen

Digitale Vorhaben berühren heute oft mehr als klassischen Leistungsaustausch. Datenzugang, Providerbindung, Plattformarchitektur, Governance und regulatorische Anforderungen wirken häufig schon in die Vertragsgestaltung hinein. Wer etwa Datennutzung, Datenweitergabe und Zugangsrechte in vernetzten Produktmodellen ordnen muss, wird in Datenrecht zusätzliche Tiefe finden. Sobald personenbezogene Daten, Datenpannen oder Verträge zur Auftragsverarbeitung den Takt vorgeben, tritt Datenschutzrecht stärker in den Vordergrund. Und wenn Rollenverständnis, Pflichten aus der KI-Verordnung / dem AI Act und KI-Haftung den Projektkern bestimmen, verbindet sich die vertragliche Arbeit häufig mit KI-Recht.

Wo angrenzende Fragen den Verlauf eines IT-Projekts mitbestimmen

Digitale Mandate lassen sich selten vollständig in nur einem Fachbegriff beschreiben. Gerade deshalb ist es wichtig, Schnittstellen nicht als Randnotiz zu behandeln. Sie verändern oft schon bei der Vertragsgestaltung, welche Pflichten, Risiken und Handlungsspielräume ein Projekt tatsächlich trägt.

Vertrieb, Plattformmodell und Außenauftritt

Wer digitale Produkte vertreibt, berührt mit dem IT-rechtlichen Vertragsrahmen häufig zugleich Fragen des Onlinehandels. Sobald Checkout, Preisangaben, Informationspflichten, Plattformregeln oder Abmahnrisiken spürbar werden, gewinnt die Verbindung zum E-Commerce-Recht an Gewicht. Dort lassen sich vertriebsnahe Pflichten tiefer bearbeiten, ohne dass die eigentliche IT-Vertrags- und Projektlogik unscharf wird.

Personenbezogene Daten und aufsichtsnahe Pflichten

Viele IT-Projekte verarbeiten nicht nur technische, sondern auch personenbezogene Daten. Dann stehen Auftragsverarbeitung, Nachweisbarkeit, Datenpannen und Behördenkommunikation nicht mehr am Rand. In solchen Konstellationen wird Datenschutzrecht häufig zu einem zweiten tragenden Baustein neben dem eigentlichen Vertragsgerüst.

Datenzugang, Datennutzung und Cloud-Wechsel

Vertragliche Steuerung gewinnt zusätzliche Schärfe, wenn Datenzugang, Datenweitergabe, Interoperabilität oder Wechselbeziehungen zwischen Anbieter und Nutzer im Raum stehen. Dann fließen Fragen ein, wie sie im Datenrecht rund um Data Act, Governance und Datenarchitektur vertieft werden. Für viele B2B-Modelle ist das kein Nebenthema, sondern Teil des wirtschaftlichen Kerns.

Open Source, Sicherheit und KI-geprägte Systeme

Wo Open-Source-Bausteine, Security-Vorgaben oder KI-Komponenten die Produktarchitektur prägen, verändert sich auch die Vertragsarbeit. Lizenzketten, Dokumentationspflichten, Sicherheitsverantwortung und Governance müssen dann enger zusammengedacht werden. In solchen Lagen greifen Open-Source-Recht, Cybersecurity und KI-Recht nicht nebeneinander, sondern ineinander.

Wie laufende oder kritische IT-Projekte rechtlich geordnet werden

Ein gutes IT-Mandat beginnt nicht mit Reflexen, sondern mit Ordnung. Erst wenn klar ist, worum wirtschaftlich tatsächlich gestritten wird, welche Unterlagen tragen und welche Projektspur sich belegen lässt, kann eine belastbare Richtung festgelegt werden.

1

Vorhaben, Druckpunkte und Zielbild präzise erfassen

Zu Beginn wird geklärt, worum es wirtschaftlich wirklich geht: Launch, Migration, Skalierung, Exit, Investorenfähigkeit, laufender Betrieb, Vergütungssicherung oder Schadensbegrenzung. Ohne diese Klärung bleibt juristische Arbeit leicht formal statt wirksam.

2

Verträge, Anlagen und Projektspuren zusammenführen

In IT-Mandaten tragen oft nicht nur Hauptverträge, sondern auch Pflichtenhefte, Tickets, Protokolle, E-Mails, Freigaben, Nachträge, Mängelrügen und Übergabedokumente. Erst ihre Reihenfolge zeigt, welche Position im Streit oder in der Verhandlung wirklich belastbar ist.

3

Rechtliche Optionen nach wirtschaftlichem Nutzen priorisieren

Nicht jede juristisch denkbare Position ist auch die stärkste. Je nach Lage kann die richtige Lösung Nachsteuerung, Neuverhandlung, Nachtrag, Fristsetzung, geordnete Trennung, Providerwechsel oder konsequente Durchsetzung sein.

4

Umsetzung, Verhandlung oder Durchsetzung konsistent weiterführen

Wenn aus einem Einzelproblem ein fortlaufender Beratungsbedarf wird, kann die ausgelagerte Rechtsabteilung organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll sein. Wo der Streitstoff bereits verdichtet ist, gewinnt die gerichtliche und außergerichtliche Strategie an Gewicht, wie sie in Prozessrecht & Litigation PR vertieft wird.

Fachanwaltschaften und einschlägige Zusatzqualifikationen

Für IT-rechtliche Mandate sind bei ITMR mehrere Partnerprofile einschlägig, die Fachanwaltschaft im Informationstechnologierecht mit Zusatzqualifikationen an den Schnittstellen von Datenschutz, E-Commerce, Medienrecht, IT-Compliance und Künstlicher Intelligenz verbinden.

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM, CIPP/E, CIPM

Partner · Fachanwalt für IT-Recht · Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

  • AI Officer | KI-Beauftragter (DEKRA)
  • Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E)
  • Certified Information Privacy Manager (CIPM)
  • IT-Compliance Manager (TÜV)

Andreas Buchholz

Partner · Fachanwalt für IT-Recht

  • Datenschutzbeauftragter (TÜV)
  • E-Commerce-Manager (Industrie- und Handelskammer)
  • Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht
  • bundesweite Beratung

Dr. Alexander Pleh

Partner · Fachanwalt für IT-Recht · Fachanwalt für Familienrecht

  • AI Officer | KI-Beauftragter (DEKRA)
  • Dr. iur.
  • technologienahe Schnittstellen zu IT-Recht, KI und Cybersecurity
  • bundesweite Beratung

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Häufige Fragen im IT-Recht

Diese Antworten geben eine belastbare erste Orientierung. Wie ein Fall einzuordnen ist, hängt in der Praxis fast immer von Vertragsmechanik, Projektspur, technischem Setup und wirtschaftlichem Zielbild ab.

Wann sollte IT-Rechtsberatung nicht erst kurz vor dem Streit beginnen?

Spätestens dann, wenn das Vorhaben wirtschaftlich relevant wird. Das betrifft Softwareprojekte mit Abnahmebezug, Vertragsverhandlungen über Software as a Service, Cloud-Migrationen, Plattform-Setups, Rechteketten, Providerwechsel und alle Konstellationen, in denen Verzögerung oder Schlechtleistung erhebliche Kosten auslösen können. Früh angesetzte Strukturierung ist häufig deutlich günstiger als spätere Reparatur unter Eskalationsdruck.

Was gehört in einen belastbaren Softwarevertrag?

Ein guter Softwarevertrag regelt mindestens Leistungsgegenstand, Mitwirkung, Abnahme, Mängelmechanik, Rechte an Arbeitsergebnissen, Drittkomponenten, Vergütung, Änderungsprozesse, Haftung, Support, Dokumentation und Exit. Entscheidend ist nicht die bloße Zahl von Klauseln, sondern dass diese Punkte in ihrer praktischen Reihenfolge zusammen funktionieren.

Was ist bei agilen IT-Projekten rechtlich besonders wichtig?

Je beweglicher Leistungsinhalte werden, desto wichtiger werden Rollen, Sprint-Logik, Priorisierung, Dokumentation, Budgetmechanik und die Frage, was an welcher Stelle als geschuldete Leistung feststeht. Agile Arbeitsweisen lösen die klassischen Konflikte um Leistungsabgrenzung nicht auf; sie verlagern sie in den Projektverlauf. Ohne klare Regelungen zu Change, Freigaben und Eskalation entsteht leicht Streit über Vergütung, Verzögerung und Abnahmeersatz.

Wann wird ein IT-Projekt rechtlich besonders riskant?

Besonders kritisch wird es, wenn Leistungsbilder offen bleiben, technische Zwischenstände vorschnell als Abnahme behandelt werden, Änderungen nicht sauber dokumentiert sind oder Rechte an Vorarbeiten und Quellcode nur scheinbar geklärt wurden. In solchen Lagen entstehen häufig Auseinandersetzungen über Vergütung, Nachbesserung, Verzögerung und Verantwortlichkeit.

Reicht für digitale Produkte oft eine AGB-Lösung aus?

Nicht bei komplexen Individualvorhaben. AGB können standardisierte Abläufe gut strukturieren, ersetzen aber keinen Projekt- oder Leistungsrahmen, wenn Entwicklung, Übergabe, Rechtekette oder laufender Betrieb individuell ausgehandelt werden müssen. Wer vor allem wiederkehrende Standardbedingungen für digitale Angebote braucht, kann diesen Schwerpunkt über AGB erstellen lassen weiter vertiefen; sobald das Projekt maßgeschneiderte Leistungspflichten trägt, reicht eine reine AGB-Logik meist nicht aus.

Was ist bei einem bereits eskalierten IT-Projekt der erste sinnvolle Schritt?

Zuerst sollten Vertrag, Nachträge, Protokolle, Tickets, Freigaben, Mängelbilder, Fristen und Kommunikationsstände gesichert und in eine belastbare Reihenfolge gebracht werden. Erst danach lässt sich vernünftig beurteilen, was tatsächlich geschuldet war, was erbracht wurde und welche Strategie wirtschaftlich trägt.

Wenn ein digitales Vorhaben wirtschaftlich zu wichtig für Standardklauseln ist, braucht es eine klare rechtliche Linie

Ob Vertragsverhandlung, laufendes Projekt oder bereits spürbarer Konflikt: Der sinnvollste Einstieg ist der, der Ihre aktuelle Lage am präzisesten erfasst und daraus die nächsten Schritte ableitet.

Je nach Projektlage kann es sinnvoll sein, den vertraglichen Kern mit spezialisierten Arbeitssträngen zu verbinden: E-Commerce-Recht für digitale Vertriebsmodelle, Datenschutzrecht bei aufsichtsnahen Datenfragen, Datenrecht für Data-Act-geprägte Datenzugangsmodelle, Open-Source-Recht für Lizenzketten, Cybersecurity bei Incident- und Sicherheitsfragen oder KI-Recht für AI-Act-nahe Projektentscheidungen. Für junge digitale Geschäftsmodelle kann daneben auch die Start-up-Beratung eine wirtschaftlich stimmige Ergänzung sein.

Zuständige Rechtsanwälte für IT-Recht Rechtsanwalt | IT-Anwalt bei ITMR

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

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