Rechtsanwalt Andreas Buchholz bearbeitet bei ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht schwerpunktmäßig den Bereich des IT-Rechts sowie dessen angrenzende Gebiete Datenschutz und E-Commerce.
Das Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Andreas Buchholz ist dabei breit gefächert und reicht von klassischer Beratertätigkeit bei der Begleitung von IT-Projekten bis zur gerichtlichen Durchsetzung von B2B Forderungen aus Providerverträgen.
Übergreifend zeichnet Rechtsanwalt Andreas Buchholz darüber hinaus verantwortlich für das zivile Prozessrecht sowie Litigation PR. Als Mitgründer der Kanzlei obliegt ihm die mandatsspezifische Ausarbeitung und Steuerung von Prozessstrategien, insbesondere für Mandate aus der IT- und TK-Branche in dem Bereich Forderungsmanagement. Die individuell erarbeiteten Workflows der verschiedenen Mandate tragen seine Handschrift. Sein Aufgabenfeld bei ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht umfasst daneben die rechtliche Prüfung und Einschätzung von Rechtsbehelfen, insbesondere jene der Berufung und der Revision sowie deren Erfolgsaussichten.