Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht schützt den fairen Leistungswettbewerb. Es verhindert unlautere Geschäftspraktiken, sichert Markttransparenz und schützt Mitbewerber, Verbraucher sowie die Allgemeinheit.
ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte – Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht – berät und vertritt Unternehmen bundesweit im gesamten Lauterkeitsrecht nach UWG, bei Marktverhaltensverstößen, Werberechtsfragen, Online-Handel, Abmahnungen sowie einstweiligen Verfügungen.
Schnelligkeit ist im Wettbewerbsrecht entscheidend. Wer zu spät reagiert, verliert strategische Vorteile.
Inhaltsverzeichnis – Wettbewerbsrecht
Was ist Wettbewerbsrecht?
Wettbewerbsrecht, im engeren Sinne auch Lauterkeitsrecht, ist maßgeblich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt und Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. In einer freien Marktwirtschaft unterliegt die Teilnahme am Wettbewerb verbindlichen Marktverhaltensregeln. Das Wettbewerbsrecht sorgt dafür, dass Wettbewerb auf Leistung, Qualität und Innovation basiert – nicht auf Täuschung, Irreführung oder aggressiven Methoden. Das UWG schützt vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Das GWB reguliert wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen wie Kartelle oder Missbrauch marktbeherrschender Stellungen.
Rechtsgrundlagen: UWG & GWB
Zentrale Normen des UWG sind insbesondere:
- § 3 UWG – Unlautere geschäftliche Handlungen
- § 3a UWG – Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen
- § 4 UWG – Mitbewerberschutz
- § 5 UWG – Irreführende geschäftliche Handlungen
- § 5a UWG – Irreführung durch Unterlassen
- § 7 UWG – Unzumutbare Belästigung (z.B. Spam, Cold Calls)
- § 8 UWG – Anspruchsberechtigung
Die UWG-Reform 2021 hat missbräuchliche Abmahnungen erheblich eingeschränkt und die Kostentragungspflichten teilweise begrenzt.
Typische Wettbewerbsverstöße
Sie können sich im Wettbewerbsverhältnis beispielsweise wehren gegen:
- irreführende Werbung
- unlautere Kundenbeeinflussung
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Verstöße gegen Marktverhaltensregeln (§ 3a UWG)
- unzulässige Werbemethoden (§ 7 UWG – E-Mail, Telefon)
- fehlende Registrierungspflichten (z.B. ElektroG)
- Verstöße gegen Impressumspflichten (DDG)
- fehlerhafte oder irreführende AGB
- fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärungen
- Greenwashing (§ 5a UWG)
- irreführende Preisangaben
- Nachahmung von Waren
- Herabsetzung von Mitbewerbern
Gerade im E-Commerce entstehen Wettbewerbsverstöße häufig durch:
- unvollständige Impressen
- fehlende Pflichtinformationen
- manipulative Rabattangaben
- unklare Versandkostenangaben
- aggressive Newsletter-Kampagnen
Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig – Checkliste
Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist ernst zu nehmen – aber häufig verhandelbar.
Checkliste
- Ruhe bewahren und Zustellung dokumentieren
- Absender und Anspruchsberechtigung prüfen (§ 8 UWG)
- Sachverhalt analysieren – liegt tatsächlich ein Verstoß vor?
- Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
- Kostenforderung rechtlich bewerten
- Fristverlängerung prüfen lassen
- Rechtsanwalt einschalten
Viele Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst. Vertragsstrafen können existenzbedrohend sein.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Prüfung und strategische Verteidigung – bundesweit.
Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht – strategisch, schnell, durchsetzungsstark
Wettbewerbsrecht ist taktisches Recht. Es entscheidet oft innerhalb weniger Tage über Marktposition, Reputationsschutz und wirtschaftliche Risiken.
Die Rechtsanwälte von ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte – Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht in Düsseldorf vertreten Unternehmen bundesweit in sämtlichen wettbewerbsrechtlichen Konstellationen.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Abwehr von Abmahnungen
- Durchsetzung eigener Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
- einstweilige Verfügungen & Hauptsacheverfahren
- Beratung zum Werberecht
- Prüfung digitaler Präsenzen (Websites, Plattformen, Social Media)
- Compliance-Checks für Marketingkampagnen
- Verteidigung gegen missbräuchliche Abmahnungen
- Begleitung von Wettbewerbsstreitigkeiten im E-Commerce
Schnelles Handeln ist häufig entscheidend – insbesondere bei drohenden einstweiligen Verfügungen.
Werberecht & Marketing-Compliance
Werbung ist Kern unternehmerischer Kommunikation – und rechtlich stark reguliert.
Wir beraten zur rechtssicheren Gestaltung von:
Irreführende Werbung (§ 5 UWG) ist verboten, ebenso aggressive Praktiken (§ 7 UWG). Bereits kleine Ungenauigkeiten bei Preisangaben oder Produktversprechen können zu Abmahnungen führen.
Gerade bei Nachhaltigkeits-Claims („klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „CO₂-neutral“) ist erhöhte Vorsicht geboten. Transparenz und belegbare Nachweise sind zwingend erforderlich.
Wir prüfen Kampagnen vor Veröffentlichung – präventiv statt reaktiv.
E-Commerce & digitale Marktverhaltensregeln
Im Online-Handel greifen zahlreiche Marktverhaltensregeln (§ 3a UWG). Verstöße gegen gesetzliche Pflichten können zugleich Wettbewerbsverstöße darstellen.
Typische Problemfelder:
- Impressumspflichten nach DDG
- fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
- unvollständige Anbieterkennzeichnungen
- fehlende Registrierungspflichten (z.B. ElektroG)
- Verstöße gegen Preisangabenverordnung
- irreführende Versandkostenangaben
- fehlerhafte AGB
- Datenschutzverstöße mit Wettbewerbsbezug
- manipulative Ranking- oder Bewertungspraktiken
Insbesondere bei Amazon, eBay oder Shopify-Shops entstehen schnell Abmahnrisiken.
Wir führen umfassende Website- und Shop-Prüfungen durch und entwickeln rechtssichere Strukturen.
Prozessführung & einstweilige Verfügung
Wettbewerbsrechtliche Verfahren sind häufig eilbedürftig.
Wir vertreten Sie bei:
Unsere Erfahrung zeigt: Präzise Antragstellung und stringente Beweisführung entscheiden über Erfolg oder Misserfolg. Wettbewerbsrecht: Rechtsanwälte aus Düsseldorf helfen deutschlandweit bei Abmahnung & einstweiliger Verfügung oder Klage!
Abwehr missbräuchlicher Abmahnungen
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Missbräuchliche Abmahnungen waren insbesondere im Online-Handel lange ein Problem.
Durch die UWG-Reform 2021 wurden die Anforderungen verschärft und Kostentragungspflichten eingeschränkt.
Wir prüfen:
- Aktivlegitimation des Abmahners
- Rechtsmissbrauch
- Überhöhte Streitwerte
- zu weit gefasste Unterlassungserklärungen
- unangemessene Vertragsstrafen
Ziel ist stets eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Durchsetzung eigener Ansprüche
Wenn Mitbewerber unlauter handeln, ist schnelles Vorgehen oft geboten.
Wir unterstützen bei:
- außergerichtlichen Abmahnungen
- Unterlassungsansprüchen
- Schadensersatzforderungen
- Gewinnabschöpfung
- gerichtlicher Durchsetzung
Strategie und Timing sind entscheidend – insbesondere bei Online-Marktplätzen mit hoher Reichweite.
Erfolgreiche Fälle aus unserer Wettbewerbsrechts-Praxis
Case Study 1: Abwehr einer Abmahnung wegen Greenwashing
Ein E-Commerce-Unternehmen erhielt eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Umweltwerbung (§ 5a UWG). Beanstandet wurden Begriffe wie „nachhaltig“ und „umweltfreundlich“.
Unsere Prüfung ergab: Die Aussagen beruhten auf zertifizierten Standards und waren sachlich belegbar. Wir führten außergerichtliche Verhandlungen – das Verfahren endete ohne gerichtliche Auseinandersetzung.
Ergebnis: Vermeidung erheblicher Kosten und Reputationsschäden.
Praxis-Lehre: Umweltclaims müssen belegbar, konkret und transparent sein.
Case Study 2: Newsletter & § 7 UWG (unzumutbare Belästigung)
Ein Medienunternehmen wurde wegen angeblich aggressiver Werbepraktiken abgemahnt. Der Vorwurf: Unzulässige Newsletter-Werbung.
Unsere Analyse ergab: Double-Opt-in-Verfahren war dokumentiert, Abmeldemöglichkeiten klar gestaltet, Einwilligungen DSGVO-konform.
Ergebnis: Rücknahme der Ansprüche und Kostenerstattung.
Praxis-Lehre: Saubere Dokumentation ist entscheidend.
Case Study 3: Irreführende Preiswerbung
Ein Händler wurde wegen angeblich täuschender Rabattangaben (§ 5 UWG) angegriffen.
Wir prüften die Preisgestaltung, passten die Darstellung rechtssicher an und erzielten eine einvernehmliche Lösung ohne Unterlassungsverfügung.
Praxis-Lehre: Frühzeitige Compliance-Prüfung verhindert Eskalation.
Schnittstellen zu IT-Recht, Medienrecht & Datenschutz
Wettbewerbsrecht steht selten isoliert.
Typische Überschneidungen bestehen mit:
Diese interdisziplinäre Expertise ermöglicht eine ganzheitliche Verteidigungs- oder Angriffsstrategie.
FAQ – Wettbewerbsrecht (UWG)
Was ist eine UWG-Abmahnung?
Eine Abmahnung fordert die Unterlassung einer unlauteren geschäftlichen Handlung und enthält meist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Wie hoch sind die Kosten?
Je nach Streitwert können Abmahnkosten zwischen 500 € und mehreren tausend Euro liegen.
Wann darf ich selbst abmahnen?
Wenn Sie Mitbewerber sind oder nach § 8 Abs. 3 UWG anspruchsberechtigt sind.
Was ist Greenwashing?
Irreführende Umweltwerbung (§ 5a UWG). Umweltclaims müssen konkret und belegbar sein.
Wie schnell muss ich reagieren?
Sehr schnell. Bei einstweiligen Verfügungen gelten kurze Fristen.
Warum ITMR im Wettbewerbsrecht?
- Fachanwälte für IT- und Medienrecht
- Tiefe Erfahrung im digitalen Wettbewerb
- Schnelle Reaktionsfähigkeit bei Eilverfahren
- Strategische Beratung statt rein formaler Abwehr
- Wirtschaftlich orientierte Lösungen
Wir vertreten Unternehmen deutschlandweit – außergerichtlich wie gerichtlich.
Strategische Beratung & Kontakt
Wettbewerbsrecht entscheidet über Marktchancen, Reputation und wirtschaftliche Stabilität.
Ob Abmahnung, einstweilige Verfügung, Greenwashing-Vorwurf, Newsletter-Problematik oder Preiswerbung – handeln Sie frühzeitig.
ITMR Rechtsanwälte steht Ihnen als spezialisierter Partner im Wettbewerbsrecht zur Seite.
Sichern Sie Ihren Wettbewerbsvorsprung rechtssicher.
Wettbewerbsrecht: Rechtsanwälte aus Düsseldorf helfen deutschlandweit bei Abmahnungen und einstweilige Verfügungen sowie Klagen: