Datenrecht: Ihre Experten für die digitale Datenwelt
Datenrecht und Datenschutzrecht: Der Unterschied
Datenrecht bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Umgang mit Daten regeln, unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten handelt oder nicht. Es umfasst Aspekte wie Datenzugang, Datenportabilität und Datenbesitz. Datenrecht betrifft sowohl personenbezogene als auch nicht-personenbezogene Daten. Im Gegensatz dazu konzentriert sich das Datenschutzrecht speziell auf den Schutz personenbezogener Daten. Es legt Regeln fest, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden dürfen, um die Privatsphäre von Einzelpersonen zu schützen. Das Datenschutzrecht ist also ein Teilbereich des umfassenderen Datenrechts.
Während das Datenschutzrecht einen klar definierten Bereich abdeckt, bietet das Datenrecht einen breiteren Rahmen, der auch nicht-personenbezogene Daten einbezieht, wie sie etwa in der Industrie 4.0 oder bei KI-Anwendungen anfallen. Unsere IT-Rechtskanzlei ist Ihr Partner, wenn es darum geht, die komplexen Anforderungen beider Bereiche zu meistern und Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen.
Der Data Act ist da: Neue Regeln für den Datenzugang
Der Data Act, seit dem 11.01.2024 in Kraft und ab dem 12.09.2025 vollständig anwendbar, soll das ungenutzte Potenzial der Daten besser nutzen. Er stellt klare Regeln für den Datenverkehr und die -nutzung auf und betrifft Unternehmen sowie Verbraucher.
Wir bieten maßgeschneiderte Beratungsleistungen, um die Herausforderungen und Chancen des Data Acts zu nutzen und sicherzustellen, dass Sie die Datenbestimmungen einhalten. Der Data Act fördert den freien Zugang zu Daten und unterstützt Innovationen.
Was regelt der Data Act?
Der Data Act enthält u.a. Regelungen zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen. Dazu gehört die Zugänglichmachung von Daten, die bei der Nutzung von vernetzten Produkten oder verbundenen Diensten erzeugt werden, sowie die vorvertragliche Informationspflicht. Nutzer und Dateninhaber erhalten Rechte auf Zugang und Nutzung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten. Der Data Act regelt auch den Datenverkehr und verbietet missbräuchliche Klauseln in Bezug auf Datennutzung. Die Interoperabilität ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der die Fähigkeit verschiedener Systeme zur Datenweitergabe fördert.
Die Verordnung enthält Vorschriften über:
- die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer,
- die Bereitstellung von Daten durch Dateninhaber für Datenempfänger,
- die Bereitstellung von Daten durch Dateninhaber für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union,
- die Erleichterung des Wechsels zwischen Datenverarbeitungsdiensten,
- Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßigen Zugang Dritter zu nicht-personenbezogenen Daten,
- die Entwicklung von Interoperabilitätsnormen für Daten.
Ausdrücklich erstreckt sich der Data Act auf personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten, einschließlich:
- Daten, die die Leistung, Nutzung und Umgebung von vernetzten Produkten betreffen,
- Daten, die rechtlichen Verpflichtungen zur Datenweitergabe unterliegen,
- Daten, die auf Verträgen zwischen Unternehmen basieren,
- nicht-personenbezogene Daten,
- Daten, die von Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten verarbeitet werden.
Wen betrifft der Data Act?
Der Data Act betrifft insbesondere Hersteller von vernetzten Produkten, Anbieter verbundener Dienste, Nutzer, Dateninhaber und öffentliche Stellen. Die Verordnung gilt für:
- Hersteller vernetzter Produkte, die in der Union in Verkehr gebracht werden,
- Anbieter verbundener Dienste,
- Nutzer vernetzter Produkte oder Dienste in der Union,
- Dateninhaber, die Datenempfängern in der Union Daten bereitstellen,
- Datenempfänger in der Union,
- öffentliche Stellen, die Daten zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben benötigen,
- Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten,
- Teilnehmer an Datenräumen,
- Anbieter von Anwendungen mit intelligenten Verträgen.
Wir helfen Ihnen als Datenrechtsanwalt, die neuen Regelungen effektiv umzusetzen und die Übergangsfrist bis 12.09.2025 optimal zu nutzen.
Unsere Leistungen als Ihre Datenrechtsanwälte
Die Umsetzung des Data Acts erfordert rechtliche Expertise und technisches Verständnis. Als Ihre Datenanwälte bieten wir Ihnen:
- Compliance-Beratung: Wir prüfen Ihre Prozesse und Produkte auf Konformität mit dem Data Act.
- Vertragsgestaltung: Wir erstellen Verträge, die den Anforderungen an Datenweitergabe entsprechen.
- Risikomanagement: Wir identifizieren rechtliche Risiken und entwickeln Strategien zur Minimierung.
- Schulungen: Wir bereiten Ihre Mitarbeiter auf die neuen Regeln vor.
- Konfliktlösung: Bei Streitigkeiten stehen wir Ihnen vor Gericht oder in Verhandlungen zur Seite.
Warum eine IT-Rechtskanzlei für Datenrecht unverzichtbar ist
Der Data Act ist Teil eines größeren rechtlichen Rahmens, der den Umgang mit Daten regelt. Neben der DSGVO kommen neue Vorschriften hinzu, wie der EU AI Act oder Cybersecurity-Richtlinien. Unsere Kanzlei bleibt stets auf dem neuesten Stand und bietet Ihnen zukunftsorientierte Beratung. Wir helfen Ihnen, die Übergangsfrist bis 12. September 2025 zu nutzen, um Ihre Datenstrategie rechtssicher zu gestalten.
Ihre Vorteile mit uns
- Expertenwissen: Unsere Anwälte kombinieren juristische Präzision mit technischem Verständnis.
- Individuelle Lösungen: Wir passen unsere Beratung an Ihre Branche an – vom IoT-Hersteller bis zum Cloud-Anbieter.
- Proaktiver Ansatz: Wir bereiten Sie frühzeitig auf kommende Regulierungen vor.
Mit Datenrecht zum Erfolg
Der Data Act eröffnet Möglichkeiten, Daten als Ressource zu nutzen – für Innovationen, Effizienzsteigerungen oder neue Geschäftsmodelle. Ohne rechtliche Absicherung können diese Chancen zu Risiken werden. Unsere IT-Rechtskanzlei steht Ihnen als Partner zur Seite, um die Anforderungen des Datenrechts zu erfüllen und Ihr Unternehmen zukunftssicher zu machen. Kontaktieren Sie uns noch heute!