Marketingrecht | Marketinganwalt | Rechtsanwalt für Marketing


Marketing ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Geschäftsstrategie. Marketing umfasst sämtliche Aktivitäten, die darauf abzielen, Produkte oder Dienstleistungen zu fördern, den Absatz zu steigern und Kundenbeziehungen zu pflegen. Dazu gehören unter anderem Marktforschung, Produktentwicklung, Werbung, Vertrieb, Kundenbindung und Öffentlichkeitsarbeit. Doch in diesem Prozess gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten, die unter dem Begriff Marketingrecht zusammengefasst werden. 

 

Was ist Marketingrecht?

 

Das Markenrecht beinhaltet unter anderem Gesetze und Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern, zum Wettbewerbsrecht, zum Markenrecht, zum Urheberrecht und etwa zum Datenschutzrecht. Das Ziel des Marketingrechts ist es, fairen Wettbewerb zu gewährleisten, Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass Marketingaktivitäten rechtmäßig und ethisch durchgeführt werden. Und den Absatz der Mandanten rechtssicher zu fördern.

 

Bei Marketingaktivitäten müssen also zahlreiche rechtliche Aspekte beachtet werden, um rechtliche Risiken zu minimieren und rechtliche Compliance sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem:

  • Werbematerialien: Werbematerialien müssen wahrheitsgemäß, klar und verständlich sein und dürfen keine irreführenden oder falschen Angaben enthalten.
  • Urheberrecht: Bei der Verwendung von Texten, Bildern, Videos und Musik in Marketingaktivitäten müssen die Urheberrechte beachtet und gegebenenfalls Lizenzen eingeholt werden.
  • Datenschutz: Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten müssen die geltenden Datenschutzgesetze eingehalten werden, und natürliche Personen müssen über die Verwendung der sie betreffenden personenbezogenen Daten informiert werden.
  • Wettbewerbsrecht: Marketingaktivitäten dürfen keine unfairen Wettbewerbspraktiken wie irreführende Werbung, unzulässige Preisabsprachen oder Wettbewerbsbeschränkungen beinhalten.
  • Verbraucherschutz: Marketingaktivitäten dürfen Verbraucher nicht täuschen oder in die Irre führen und müssen den geltenden Verbraucherschutzgesetzen entsprechen.

Wie kann ein Rechtsanwalt im Marketingrecht als Marketinganwalt helfen?

 

Wir unterstützen erfahren anwaltlich Unternehmen, Marketingagenturen, Werbetreibende und andere Organisationen, die Marketingaktivitäten durchführen, um rechtliche Risiken zu identifizieren, Compliance-Programme zu entwickeln, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und rechtliche Streitigkeiten zu lösen. Exakt, wird denken nicht in Problemen, sondern in Lösungen.

 

Unsere Leistungen bestehen etwa in

  • Vertragsgestaltung: Wir prüfen und erstellen Verträge für Marketingaktivitäten wie Werbeverträge, Lizenzvereinbarungen und Kooperationsvereinbarungen sowie im sog. Influencer Marketing bzw. Social Marketing.
  • Rechtsstreitigkeiten: Wir vertreten in rechtlichen Streitigkeiten vertreten prozesserfahren, einschließlich Streitigkeiten über Vertragsverletzungen, Markenrechtsverletzungen und Wettbewerbsstreitigkeiten.
  • Rechtsberatung: Marketingkampagnen, Newsletter-Einsatz, Vertriebskanäle und Wege (Telefonwerbung, Onlinewerbung)
  • Compliance-Programme: Wir unterstützen bei der Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Programmen, um sicherzustellen, dass ihre Marketingaktivitäten den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
  • Schulungen: Wir führen Schulungen für Mitarbeiter durch, um sie über rechtliche Anforderungen im Marketing zu informieren und sie für rechtliche Risiken zu sensibilisieren.

Das Marketingrecht umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten, die bei Marketingaktivitäten zu beachten sind. Unternehmen und Marketingagenturen müssen sicherstellen, dass ihre Marketingaktivitäten rechtlich einwandfrei sind und den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Ein Rechtsanwalt mit Fachkenntnissen im Marketingrecht kann Unternehmen dabei helfen, rechtliche Risiken zu identifizieren, Compliance zu gewährleisten und rechtliche Streitigkeiten zu lösen. Durch eine proaktive rechtliche Beratung können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Marketingaktivitäten erfolgreich und rechtlich geschützt sind.


Zuständiger Rechtsanalt  für Marketingrecht | Marketinganwalt bei ITMR

Rechtsanwalt Jean Paul Bohne, Marketingrecht Anwalt Düsseldorf

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

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Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Datenschutzauditor (TÜV)

IT-Compliance Manager (TÜV)

 

T: 0211 737 547 - 70

E: bohne@itmr-legal.de


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