Informationstechnologierecht wird in Kurzform als IT-Recht bezeichnet und umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten wie dem Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht. Es stellt eine Querschnittsmaterie dar, die alle drei Hauptgebiete des deutschen Rechts betrifft, nämlich das Privatrecht, Öffentliche Recht und das Strafrecht.
Das IT-Recht ist entsprechend in vielen Gesetzen geregelt, so etwa in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG), dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Strafgesetzbuch (StGB) uvm.
Gegenstände des IT-Rechts sind auszugsweise
Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt (IT-Anwalt) von ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht in Düsseldorf zeichnet sich nicht nur durch theoretisches Wissen und Rechtsberatung auf dem Gebiet des IT-Rechts aus, sondern durch jahrelange praktische Erfahrungen bei der vorsorglichen Wahrung und auch der vorgerichtlichen sowie gerichtlichen Durchsetzung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten im IT-Recht. Im IT-Recht haben wir die Rechtsprechung maßgeblich weiterentwickelt, mitgestaltet und dies bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Wir beraten und handeln.
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