Informationstechnologierecht wird in Kurzform als IT-Recht bezeichnet und umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten wie dem Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht. Es stellt eine Querschnittsmaterie dar, die alle drei Hauptgebiete des deutschen Rechts betrifft, nämlich das Privatrecht, Öffentliche Recht und das Strafrecht.
Das IT-Recht ist entsprechend in vielen Gesetzen geregelt, so etwa in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG), dem Telemediengesetz (TMG), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Strafgesetzbuch (StGB).
Gegenstände des IT-Rechts sind auszugsweise
Die Rechtsanwälte von ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht in Düsseldorf zeichnen sich nicht nur durch theoretisches Wissen und Rechtsberatung auf dem Gebiet des IT-Rechts aus, sondern durch jahrelange praktische Erfahrungen bei der vorsorglichen Wahrung und auch der Durchsetzung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten im IT-Recht. Im IT-Recht haben wir die Rechtsprechung maßgeblich weiterentwickelt, mitgestaltet und dies bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Wir beraten und handeln.
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