IT-Vertrag, Softwarevertrag von Fachanwalt erstellen


Verträge prüfen, beraten, verhandeln und erstellen lassen durch IT-Fachanwälte

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Wenn Sie einen IT-Vertrag, einen Softwarevertrag oder Verträge zu einem IT-Projekt nebst AGB abschließen, ist das eine bedeutende Entscheidung für Ihr Unternehmen. Doch bevor Sie Ihre Unterschrift setzen, ist es klug, den Vertrag rechtlich prüfen zu lassen. Genau das bieten wir an!

 

Unsere Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre IT-Verträge, Softwareverträge, IT-Projektverträge und AGB rechtlich zu prüfen. Dabei gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten.

  • Nutzungsrechte und Lizenzen: Der Vertrag sollte deutlich festlegen, welche Rechte Sie bezüglich der Software haben und welche Lizenzbedingungen gelten; auch an Nutzungsbedingungen sollte gedacht werden.
  • Gewährleistung und Haftung: Wir klären für Sie, welche Garantien der Anbieter für die Software übernimmt und wie Haftungsfragen im Fall von Schäden oder Fehlfunktionen geregelt werden.
  • Geheimhaltung und Datenschutz: Unsere Prüfung umfasst auch die Bestimmungen zum Schutz vertraulicher Informationen und die Regelungen zur Verarbeitung und Sicherheit personenbezogener Daten.
  • Wartung und Support: Es ist wichtig zu wissen, welche Wartungs- und Supportleistungen der Anbieter bereitstellt und unter welchen Bedingungen diese erbracht werden.
  • Vertragslaufzeit und Kündigung: Wir prüfen den Vertrag daraufhin, wie lange er gilt und unter welchen Umständen er vorzeitig beendet werden kann.

Wir können verschiedene Arten von IT- und Softwareverträgen für Sie prüfen, aber auch die Erstellung anbieten, darunter beispielsweise:

  • Softwarelizenzverträge,
  • App-Erstellungsverträge,
  • Verträge zur Softwareentwicklung,
  • Hostingverträge,
  • Vertragsbedingungen für Agile Projekte,
  • Verträge für Software-as-a-Service (SaaS),
  • Verträge für Platform-as-a-Service (PaaS),
  • Verträge für Infrastructure-as-a-Service (IaaS),
  • Service-Level-Agreements (SLAs),
  • Wartungs- und Supportverträge,
  • Nutzungsbedingungen für Software,
  • Outsourcing-Verträge für Softwareentwicklung.

Unsere Kanzlei verfügt über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung, um Ihre IT-Verträge und Softwareverträge sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind. Vermeiden Sie rechtliche Probleme und unerwartete Kosten. Nachweislich verfügt ITMR über Fachanwälte im Bereich des IT-Rechts und im Urheber- und Medienrecht. Darüber hinaus bestehen Zertifizierungen zu Datenschutz und IT-Compliance-Themen, sodass wir Ihnen nicht nur im Bereich des IT-Vertragsrechts helfen, sondern insgesamt im Bereich der Digitalisierung und des Datenschutzes.

 

Oder Sie sind IT- oder Softwareunternehmen, sodass wir Ihnen Ihre Verträge nebst Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) von Grund auf auch sehr gerne erstellen. Benötigen Sie Beratungen zu Ihren Leistungsbeschreibungen? Auch hier helfen wir mit erprobter Prozesserfahrung.

 

Sollten Sie einen Konflikt mit Ihrem Vertragspartner haben, so finden Sie in uns erfahrene Rechtsanwälte zur Konfliktlösung und Prozessanwälte. Wir haben im IT-Vertragsrecht bereits bis zum Bundesgerichtshof wegweisende Entscheidungen gemeinsam mit BGH-Anwälten und Mandanten erstritten, die in einer Vielzahl von Literatur und Rechtsprechung zitiert werden.

 

Wir sind im IT-Recht nicht nur Theoretiker, sondern erfahrene Praktiker.