Influencer Marketing Rechtsanwalt

Fachanwälte unterstützen Agenturen und Influencer bei ihrer Leidenschaft


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Influencer-Marketing hat sich längst als effektive Form der digitalen Werbung etabliert. Unternehmen nutzen die Reichweite von Influencern auf Plattformen wie Instagram, Facebook, X (vormals Twitter), TikTok und YouTube, um Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Trotz seiner Beliebtheit stehen sowohl Influencer als auch Unternehmen vor rechtlichen Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Kennzeichnungspflicht von Werbeposts. Unsere Fachanwaltskanzlei für IT-Recht und Medienrecht begleitet Agenturen und Influencer seit dem Aufkommen dieser Art zu werben. Wir erstellen, prüfen und verhandeln beispielsweise Agenturverträge, kämpfen für die Interessen unserer Mandantschaften auch gegen Abmahnvereine vor Gericht, und zwar deutschlandweit.

 

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), der Medienstaatsvertrag (MStV) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bilden den rechtlichen Rahmen. Besonders wichtig ist die Kennzeichnungspflicht, um Transparenz für Verbraucher sicherzustellen und die Vermischung von redaktionellen und werbenden Inhalten zu verhindern. Die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs (BGH), hat in den letzten Jahren ebenfalls mehr Klarheit darüber geschaffen, wann und wie werbende Beiträge zu kennzeichnen sind, um Schleichwerbung zu vermeiden. Dabei spielen Faktoren wie die Verbindung zu einem Unternehmen und die Art der Gegenleistung eine entscheidende Rolle. Die Novelle des UWG hat nunmehr konkretisiert, was als Entgelt oder Gegenleistung gilt. Eine Kennzeichnungspflicht besteht grundsätzlich dann, wenn der kommerzielle Zweck nicht unmittelbar erkennbar ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn der kommerzielle Zweck sich bereits aus den Umständen ergibt. Und auch bei weiteren Details helfen wir zur Klärung.

 

Verstöße können zu Unterlassungsansprüchen, Kostenerstattung und Bußgeldern führen. Deshalb sollten auch rechtssichere Verträge mit klaren Regelungen zur Kennzeichnungspflicht und Haftung vereinbart werden, um Konflikte zu minimieren. Hierbei kann ein Rechtsanwalt helfen.

 

Eine klare Strategie und  individuelle Beratung sowie die Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Influencer-Marketing bieten wir Influencern, Management- und Marketing-Agenturen und selbstverständlich sehr gerne Ihnen an.

 

Doch neben diesen werberechtlichen Fragen befassen wir uns fachanwaltlich ebenso mit Antworten zum Urheberrecht und zu Persönlichkeitsrechten.

 

Wir bieten beispielsweise an die

 

- Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Agentur- und Influencer-Verträge.

 

Im Influencer Marketing werden eine Vielzahl von Verträgen vereinbart, etwa:

  • Influencer-Management-Vertrag
  • Kooperationsvertrag
  • Vermarktungsvertrag
  • Testimonialvertrag
  • Model-Release-Vertrag

Ein Influencer-Vertrag sollte insbesondere den nachfolgenden Inhalt aufweisen:

  • Leistungen des Influencers: Der Vertrag beschreibt die konkreten Leistungen, die der Influencer im Rahmen der Zusammenarbeit erbringen soll. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung von Inhalten wie Posts, Videos oder Storys auf den sozialen Medien des Influencers.
  • Vergütung und Gegenleistungen: Der Vertrag legt fest, welche Vergütung der Influencer für seine Leistungen erhält. Dies kann eine finanzielle Zahlung, kostenlose Produkte oder Dienstleistungen, Rabatte oder andere Vorteile umfassen. Auch die Modalitäten für die Zahlung sollten festgelegt werden.
  • Kennzeichnungspflichten: Der Vertrag sollte klare Anweisungen zur Kennzeichnung von werblichen Inhalten gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften enthalten. Dies kann die Verwendung bestimmter Hashtags, Symbole oder Texte wie "Werbung" oder "Anzeige" umfassen.
  • Rechte an geistigem Eigentum: Der Vertrag regelt die Rechte an den erstellten Inhalten, einschließlich Fotos, Videos und Texten. Es wird festgelegt, ob und wie das Unternehmen diese Inhalte nutzen darf, und ob der Influencer das Recht hat, sie auch anderweitig zu verwenden.
  • Vertraulichkeitsvereinbarung: Oftmals enthält der Vertrag eine Vertraulichkeitsklausel, die sicherstellt, dass vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Laufzeit und Kündigung: Der Vertrag legt fest, wie lange die Zusammenarbeit dauert und unter welchen Umständen er vorzeitig beendet werden kann. Dies umfasst auch Details zur Kündigungsfrist und den Folgen einer vorzeitigen Beendigung.
  • Haftung und Freistellung: Der Vertrag kann Bestimmungen enthalten, die die Haftung beider Parteien im Falle von Verstößen oder Schäden regeln. Oftmals wird auch eine Freistellungsklausel aufgenommen, die besagt, dass eine Partei die andere von Ansprüchen Dritter freistellt.
  • Sonstige Bestimmungen: Der Vertrag kann auch andere relevante Bestimmungen enthalten, wie beispielsweise Anforderungen an die Qualität der erstellten Inhalte, Verpflichtungen zur Zusammenarbeit bei der Vermarktung oder Vertrieb von Produkten sowie Regelungen für die Beilegung von Streitigkeiten.

Hierbei stehen wir Ihnen als spezialisierte Fachanwaltskanzlei zur Seite.

 

- Beratung und Vertretung zum Influencer Marketing

Wir klären Ihre Fragen, setzen Ihre Forderungen durch und wehren Angriffe ab.

Rechtsprechungsübersicht Influencer Marketingrecht (Auszug)

Gericht Aktenzeichen Entscheidung Plattform
       
Bundesgerichtshof I ZR 35/21 - Influencer III Urteil vom 13.01.2022 Instagram
Bundesgerichtshof I ZR 125/20 - Influencer II Urteil vom 09.09.2021 Instagram
Bundesgerichtshof I ZR 90/20 - Influencer I Urteil vom 09.09.2021 Instagram