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Influencer-Marketing hat sich längst als effektive Form der digitalen Werbung etabliert. Unternehmen nutzen die Reichweite von Influencern auf Plattformen wie Instagram, Facebook, X (vormals Twitter), TikTok und YouTube, um Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Trotz seiner Beliebtheit stehen sowohl Influencer als auch Unternehmen vor rechtlichen Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Kennzeichnungspflicht von Werbeposts. Unsere Fachanwaltskanzlei für IT-Recht und Medienrecht begleitet Agenturen und Influencer seit dem Aufkommen dieser Art zu werben. Wir erstellen, prüfen und verhandeln beispielsweise Agenturverträge, kämpfen für die Interessen unserer Mandantschaften auch gegen Abmahnvereine vor Gericht, und zwar deutschlandweit.
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), der Medienstaatsvertrag (MStV) und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bilden den rechtlichen Rahmen. Besonders wichtig ist die Kennzeichnungspflicht, um Transparenz für Verbraucher sicherzustellen und die Vermischung von redaktionellen und werbenden Inhalten zu verhindern. Die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs (BGH), hat in den letzten Jahren ebenfalls mehr Klarheit darüber geschaffen, wann und wie werbende Beiträge zu kennzeichnen sind, um Schleichwerbung zu vermeiden. Dabei spielen Faktoren wie die Verbindung zu einem Unternehmen und die Art der Gegenleistung eine entscheidende Rolle. Die Novelle des UWG hat nunmehr konkretisiert, was als Entgelt oder Gegenleistung gilt. Eine Kennzeichnungspflicht besteht grundsätzlich dann, wenn der kommerzielle Zweck nicht unmittelbar erkennbar ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn der kommerzielle Zweck sich bereits aus den Umständen ergibt. Und auch bei weiteren Details helfen wir zur Klärung.
Verstöße können zu Unterlassungsansprüchen, Kostenerstattung und Bußgeldern führen. Deshalb sollten auch rechtssichere Verträge mit klaren Regelungen zur Kennzeichnungspflicht und Haftung vereinbart werden, um Konflikte zu minimieren. Hierbei kann ein Rechtsanwalt helfen.
Eine klare Strategie und individuelle Beratung sowie die Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Influencer-Marketing bieten wir Influencern, Management- und Marketing-Agenturen und selbstverständlich sehr gerne Ihnen an.
Doch neben diesen werberechtlichen Fragen befassen wir uns fachanwaltlich ebenso mit Antworten zum Urheberrecht und zu Persönlichkeitsrechten.
Wir bieten beispielsweise an die
- Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Agentur- und Influencer-Verträge.
Im Influencer Marketing werden eine Vielzahl von Verträgen vereinbart, etwa:
Ein Influencer-Vertrag sollte insbesondere den nachfolgenden Inhalt aufweisen:
Hierbei stehen wir Ihnen als spezialisierte Fachanwaltskanzlei zur Seite.
- Beratung und Vertretung zum Influencer Marketing
Wir klären Ihre Fragen, setzen Ihre Forderungen durch und wehren Angriffe ab.
Gericht | Aktenzeichen | Entscheidung | Plattform |
Bundesgerichtshof | I ZR 35/21 - Influencer III | Urteil vom 13.01.2022 | |
Bundesgerichtshof | I ZR 125/20 - Influencer II | Urteil vom 09.09.2021 | |
Bundesgerichtshof | I ZR 90/20 - Influencer I | Urteil vom 09.09.2021 |