Datenschutzrecht schützt den Einzelnen davor, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (für die Juristen: das Schutzgut der DSGVO ist natürlich streitig). Arbeitnehmerdaten, Kundendaten, Gesundheitsdaten, Kaufdaten, Sozialdaten und viele mehr weisen zugleich einen zunehmenden wirtschaftlichen Wert auf. Nicht nur Unternehmen besitzen deshalb ein Interesse, Daten zu sammeln (Buzzword-Bingo: Big Data).
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet - ungeachtet der Zahl seiner Mitarbeiter - muss die datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten.
Regelungen zum Datenschutzrecht finden sich insbesondere in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. Datenschutzgrundverordnung, im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – es existieren jedoch hunderte von Bestimmungen. Diese enthalten Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Sie schützen die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
Durch das Datenschutzrecht wird insgesamt der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt. Es bestehen hierbei konkrete Verpflichtungen wie Informations- und Meldepflichten sowie gesetzlich verankerte Rechte der betroffenen Personen.
Und vor allem gilt: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung / DSGVO muss auch permanent umgesetzt werden! Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln und findet seit dem 25.05.2018 EU-weit direkte Anwendung.
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