Datenschutz Schadensersatz durch Rechtsanwalt geltend machen oder abwehren!


Datenleck? Datenschutzverletzung? erfahrene Fachanwälte helfen!

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Was passiert, wenn Unternehmen oder Organisationen Daten nicht richtig schützen und gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen?

 

Dann helfen wir Unternehmen, Schaden zu verhindern oder zu minimieren, und zwar außerordentlich prozesserfahren.

 

Wenn Sie hingegen auf der anderen Seite stehen und die Sie betreffenden personenbezogenen Daten von einem Unternehmen ohne Ihre Zustimmung verwendet, weitergegeben oder auf andere Weise missbraucht wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz gemäß der DSGVO - und den setzen wir dann für Sie durch.

 

5.000,00 EUR Schadensersatz versprechen wir jedoch nicht pauschal im Falle eines Datenlecks - wir arbeiten am Einzelfall und am Puls der Zeit und geben Ihnen selbstverständlich an Ihren Fall unsere Einschätzungen. 

 

Wir kennen uns mit der aktuellen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), des Bundesgerichtshofs (BGH), der Oberlandesgerichte (OLG) und Unter-Instanzen aus - und dies nicht nur aufgrund der Fachliteratur, sondern weil wir in solchen Prozessen als Kanzlei involviert sind.

 

Ihr Fall wird bei uns ausschließlich von Fachanwälten im IT-Recht mit jahrelanger Prozesserfahrung vertreten werden. 

 

Beispiele, wann Sie Schadensersatz geltend machen könnten:

  • Datenverlust oder -diebstahl: Wenn Daten aufgrund von mangelnden Sicherheitsvorkehrungen gestohlen oder verloren wurden, könnten Sie Anspruch auf Schadensersatz haben.
  • Unzulässige Datenverarbeitung: Unternehmen dürfen Daten nur für bestimmte Zwecke verwenden, und nur wenn es hierzu eine Rechtsgrundlage gibt. Wenn ein Unternehmen  Daten ohne Erlaubnis für andere Zwecke verwendet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz.

Unsere Kanzlei kann Ihnen dabei helfen, Ihren Schaden seriös zu bewerten und Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wir sind spezialisiert auf das Datenschutzrecht.

 

Wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte verletzt wurden und Sie Schadensersatz geltend machen möchten, zögern Sie deshalb nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen als Rechtsanwälte zur Seite, um Ihre Interessen zu vertreten. Und selbstverständlich werden Sie hierbei durch einen für Sie zuständigen Rechtsanwalt individuell beraten und vertreten.

 

Ist aber Ihr Unternehmen Ziel von Schadensersatzansprüchen, dann sollten Sie uns vielleicht zeitnah kontaktieren - wir unterstützen die Seite, die uns zuerst kontaktiert und dann effektiv und effizient.

 

DSGVO Entscheidungen Übersicht: Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO

 

Datenschutz Schadensersatz durch Rechtsanwalt geltend machen oder abwehren.

Drittanbieter-Seiten zur Prüfung, ob jemand betroffen ist:

Exemplarisch kann unter den nachfolgenden Websites geprüft werden, ob eine Person durch ein Datenleck und von Datenmissbrauchs betroffen ist:

Aber selbstverständlich gibt es auch einzelne Datenschutzverletzungen. Schreiben Sie uns!

Beispiele von Datenlecks

  • LinkedIn Datenleck: https://cybernews.com/news/stolen-data-of-500-million-linkedin-users-being-sold-online-2-million-leaked-as-proof-2/ 
  • Facebook Datenleck: https://www.bleepingcomputer.com/news/security/533-million-facebook-users-phone-numbers-leaked-on-hacker-forum/
  • Deezer Datenleck: https://support.deezer.com/hc/en-gb/articles/7726141292317-Third-Party-Data-Breach
  • ZAP-Hosting Datenleck: https://zap-hosting.com/de/blog/2022/03/sicherheitsvorfall-bei-zap-komplettes-statement/