Markenrecht und Markenanmeldung? Wir unterstützen Mandantschaften u.a. bei den Themen Markenanmeldung, Markenüberwachung und Markenverteidigung, und zwar auch im Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren.
Die Produkte eines Unternehmens in Gestalt von Waren und/oder Dienstleistungen bilden den Grundstein für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und sind indiziell für das Image und die Bekanntheit eines Unternehmens. Eine eindeutige Abgrenzung der Marke ist unerlässlich, um sich von Konkurrenten am Markt abzuheben und zu unterscheiden sowie die Herkunft eines Produkts zu bestimmen. Eingetragene Marken können einen erheblichen Vermögenswert für das Unternehmen darstellen. Eine starke Marke hat Qualitäts- und Werbefunktion.
Das Markengesetz bietet die Möglichkeit, die Eintragung einer Marke im Markenregister
vorzunehmen und regelt den Schutz von Marken, dem Recht der geschäftlichen Bezeichnungen, der geographischen Herkunftsangaben sowie den Titelschutz. Das Markenrecht ist wie auch das Patentrecht
im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes angesiedelt. Insbesondere in Zeiten des Internets ist es unerlässlich, dass sich
der Inhaber einer Marke vor den vielzählig drohenden Verletzungen seiner Markenrechte schützt. Ein eingetragener Schutz für Produkte ist daher geboten.
Als Markeninhaber haben Sie allein das ausschließliche Recht an Ihrer Marke und können Nachahmern die identische oder ähnliche Nutzung Ihrer Marke
untersagen. Gerade im Wettbewerb bietet eine eingetragene
Marke dem Inhaber eine starke Rechtsposition. Eine Verletzung der Rechte aus Ihrer Marke kann zum Beispiel vorliegen, wenn jemand ohne Ihre Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der
Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit den für Ihre Marke eingetragenen Waren oder Dienstleistungen identisch sind oder aber auch nur eine Verwechslungsgefahr
besteht.
Als Marke können gemäß § 3 Abs. 1 Markengesetz
(MarkenG) alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder
ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen
anderer Unternehmen zu unterscheiden. Neben Logos können Sie also zum Beispiel auch Firmennamen, Slogans, Erkennungstöne oder auch Produktnamen als Marke schützen lassen.
Sofern Sie in einzelnen europäischen Mitgliedsländern oder auch international tätig sind, kann sich die Eintragung Ihrer Marke auch für weitere Länder als Deutschland anbieten. Gerne beraten wir
Sie, ob eine solche Eintragung für Sie sinnvoll ist und welche Voraussetzungen hierzu zu erfüllen sind. Nachfolgend verlinkt finden Sie beispielsweise unser Leistungspaket für Markenanmeldungen.
Gerade im Online-Bereich werden unzählige Markenrechtsverletzungen durch unberechtigte Nutzung fremder Markenzeichen begangen und Markenfälschungen (Plagiate) werden an unwissende, gutgläubige Kunden verkauft. Im schlimmsten Falle droht bei dem Kauf durch die damit oft einhergehende Einführung des Produktes nicht nur eine Vernichtung durch den Zoll, sondern auch eine kostenintensive Abmahnung des Markeninhabers wegen Markenrechtsverletzung.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für IT-Recht von ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und
Medienrecht in Düsseldorf beraten Sie in allen Fragestellungen rund um das Markenrecht. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu sichern, indem wir Ihre Markenanmeldung durchführen und setzen
Ihre Rechte effektiv gegenüber Mitbewerbern und Dritten durch. Auch bei ausgesprochenen Abmahnungen, bei zugestellten einstweiligen Verfügungen und Klagen übernehmen wir Ihre Verteidigung. Unsere
Rechtsanwälte sind langjährig erfahren im Bereich des Markenrechtes und stehen Ihnen stets zur Seite, wenn Sie uns brauchen.
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