Rechtsanwalt und Fachanwalt Andreas Buchholz


Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für IT-Recht

Ext. Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter (TÜV)

E-Commerce-Manager (IHK)

 

T: 0211 / 737 547 - 70

E: buchholz@itmr-legal.de

PGP: buchholz@itmr-legal.de (Public Key Download)

"Bei der Erarbeitung langfristiger Prozessstrategien darf der Faktor Mensch nicht vergessen werden. Richter sind keine Maschinen, entsprechend wichtig ist der empathische Umgang mit Gerichten."

Rechtsanwalt Andreas Buchholz

Rechtsanwalt Andreas Buchholz, Datenschutzrecht Anwalt Düsseldorf


Tätigkeitsschwerpunkte: IT-Recht und Datenschutz, E-Commerce und Prozessrecht

Rechtsanwalt Andreas Buchholz bearbeitet bei ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht schwerpunktmäßig den Bereich des IT-Rechts sowie dessen angrenzende Gebiete Datenschutz und E-Commerce.

 

Das Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Andreas Buchholz ist dabei breit gefächert und reicht von klassischer Beratertätigkeit bei der Begleitung von IT-Projekten bis zur gerichtlichen Durchsetzung von B2B Forderungen aus Providerverträgen.

 

Übergreifend zeichnet Rechtsanwalt Andreas Buchholz darüber hinaus verantwortlich für das zivile Prozessrecht sowie Litigation PR. Als Mitgründer der Kanzlei obliegt ihm die mandatsspezifische Ausarbeitung und Steuerung von Prozessstrategien, insbesondere für Mandate aus der IT- und TK-Branche in dem Bereich Forderungsmanagement. Die individuell erarbeiteten Workflows der verschiedenen Mandate tragen seine Handschrift. Sein Aufgabenfeld bei ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht umfasst daneben die rechtliche Prüfung und Einschätzung von Rechtsbehelfen, insbesondere jene der Berufung und der Revision sowie deren Erfolgsaussichten.


Rechtsanwalt Andreas Buchholz wird insbesondere in folgenden Angelegenheiten für Sie tätig

IT-Recht

  • Softwareerstellungsverträge
  • Begleitung von IT-Projekten einschließlich Change-Request-Verfahren
  • Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • rechtliche Überprüfung von Analysetools und Application Programming Interfaces (API)
  • Prüfung von Domainvergaben im In- und Ausland
  • eCommerce
  • Telekommunikationsrecht
  • Datenschutzrecht

Prozessrecht/ Litigation PR

  • Individuelle Erarbeitung von Prozessstrategien sowohl juristisch als auch medial
  • Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln, insbesondere Berufung und Revision
  • Strategische Beratung bei der Wahl der Verfahrensarten
  • Betreuung und Durchführung gerichtlicher Instanzenzüge
  • Beratung bei der Wahl von Rechtmitteln

Mitgliedschaften

Rechtsanwalt Buchholz unterhält folgende Mitgliedschaften:


Artikel

Rechtsanwalt Buchholz veröffentlicht regelmäßig Blog-Beiträge zu aktuellen Ereignissen und Entscheidungen:


Vita

Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität-Bochum absolvierte Rechtsanwalt Andreas Buchholz zunächst einen Auslandsaufenthalt mit Stationen in Sydney und Melbourne zur Vertiefung seiner juristischen und englischsprachigen Fähigkeiten. Danach durchlief er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Bochum mit erfolgreichem Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens vor dem OLG Düsseldorf.

 

Seit 2007 ist Herr Rechtsanwalt Buchholz als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem durchgehend in wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien tätig. Nach nur einem Jahr als angestellter Rechtsanwalt wagte er bereits 2008 den Schritt in die Selbständigkeit und war seitdem in mehreren Kanzleien in Düsseldorf und Köln als Partner tätig. Rechtsanwalt Buchholz ist Gründungspartner der Kanzlei ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht und nach wie vor in hohem Maße forensisch tätig.

 

Zudem war er im Proboneo-Pool bis zur Einstellung der Aktivitäten der Proboneo gGmbH zum 30. Juni 2017 eingetragen. Er übernahm und übernimmt weiterhin Pro-Bono-Mandate in geeigneten Fällen, durch die ein guter Zweck gefördert wird.

 

Herr Rechtsanwalt Buchholz absolvierte den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht und den Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht (IT-Recht).  Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verlieh ihm aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnissen und seiner praktischen Erfahrungen die Befugnis,  die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht zu führen. Darüber hinaus ist Anwalt Buchholz zertifizierter E-Commerce-Manager (IHK) und Datenschutzbeauftragter (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO und kann damit unseren Mandanten eine besondere Expertise im Mobile- und Online-Business sowie Datenschutz bieten.

 

Seine Fachkenntnisse verfestigt Rechtsanwalt Buchholz durch die regelmäßige, auch fachübergreifende Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.