Datenschutz: Bisher über 41 Bußgelder wegen Verstößen gegen die DSGVO verhängt.

Wie das Handelsblatt berichtet haben die zuständigen Behörden bundesweit bisher 41 Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO verhängt.

 

Bemerkenswert hierbei ist, dass immerhin 11 Bundesländer dabei noch gar kein Bußgeld verhängt haben. Spitzenreiter ist aktuell NRW mit 33 Sanktionen. Bundesweit sind allerdings noch unzählige Bußgeldverfahren anhängig.

 

Damit dürfte die DSGVO endgültig beim deutschen Unternehmertum angekommen sein. Und genau hier liegt aus unserer - subjektiven - Sicht das Problem. Es ist gut, wenn die DSGVO das Bewusstsein der informationellen Selbstbestimmung stärkt und auch wir halten es für richtig, Verstöße zu ahnden.

 

Es drängt sich aufgrund der durch die Berichterstattung bekannt gewordenen Fälle nur leider der Eindruck auf, dass die DSGVO hauptsächlich den deutschen Mittelstand "drangsaliert". Einige Behörden feiern sich unter dem Hashtag "DSGVOwirkt" bei Twitter geradezu ab, wenn sie mal wieder ein KMU auf's Korn genommen haben.

 

Damit keine Missverständnisse aufkommen, selbstverständlich muss sich auch der Mittelstand sowie jeder andere auch an die geltenden Datenschutzvorschriften halten. Es stellt sich in dem Zusammenhang aber dann gleichzeitig die Frage, warum eigentlich nur der Mittelstand überprüft wird. Ruft man sich noch einmal die historische Entwicklung der DSGVO in Erinnerung war ein Kerngedanke, dass die EU erkannt hatte, dass Daten das neue Gold des 21. Jahrhunderts sind und vor diesem Hintergrund eine Regulierung dringend nötig wurde. Vor diesem Hintergrund hat es doch einen recht faden Beigeschmack, wenn Mittelständler mit Geschäftstätigkeiten fernab jeder Daten in den Fokus der Behörden geraten, die bekannten Datensammler aber ungehindert schalten und wollten wie sie möchten.

 

Die Datenverstöße der bekannten US-Riesen springen einen nahezu an. Wo bleiben die Verfahren? Ein Bußgeld gegen einen solchen Konzern wäre sicherlich ein #DSGVOwirkt wert.

 

Ungeachtet dessen müssen sich Unternehmer der Vorgehensweise der Behörden stellen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der notwendigen Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen.

 

"Datenschutz: Bisher über 41 Bußgelder wegen Verstössen gegen die DSGVO verhängt."

von Rechtsanwalt Andreas Buchholz