Wettbewerbsrecht | Wettbewerbsrechtsanwalt


Wettbewerbsrecht, im engeren Sinne auch Lauterkeitsrecht genannt, ist maßgeblich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgehalten und Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. In einer freien Marktwirtschaft ist die Teilnahme am Wettbewerb zwingend mit Marktverhaltensregeln verbunden.

 

So ist nicht jedes Marktverhalten rechtlich zulässig. Das Wettbewerbsrecht kann Sie vor unlauterem Geschäftsgebaren und unzulässigen geschäftlichen Handlungen durch Ihre Konkurrenz schützen, wenn Sie es nutzen. 

 

Sie können sich im Wettbewerbsverhältnis beispielsweise je nach Fall wehren gegen 

  • irreführende Werbung, 
  • unlautere Kundenbeeinflussung durch Ihre Mitbewerber, 
  • unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten, 
  • Verstöße gegen Werbeverbote durch Ihre Konkurrenten als Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG, 
  • die Anwendung unzulässiger Werbemethoden im Sinne des § 7 UWG (E-Mail-Werbung oder etwa Telefonwerbung), 
  • Verstöße gegen die Einhaltung von Rechtsvorschriften, so zum Beispiel ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), der Nichtvorhaltung eines den Anforderungen der §§ 5, 6 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) entsprechenden Impressums, ein unverschlüsseltes Kontaktformular in der Datenschutzerklärung auf Websites oder auch gegen die Vorhaltung unrichtiger, irreführender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zum Beispiel bei eBay und Amazon.

Auch werden Abmahnungen andersherum nicht nur in Einzelfällen unberechtigt und unbegründet ausgesprochen. Abmahnkosten sind dann nicht zu tragen. Und selbst grundsätzlich berechtigte Unterlassungsansprüche werden zahlreich zu weit gefasst, weshalb die Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt hilfreich sein kann. Durch die aktuelle Rechtslage sind viele Abmahnungen aus vergangener Zeit, insbesondere im Internet- und Datenschutzrecht, nicht mehr so ohne weiteres möglich, jedenfalls sind deren Folgen erheblich abgeschwächt.

 

Die Rechtsanwälte von ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht in Düsseldorf wehren Angriffe Ihrer Mitbewerber ab und prüfen in Ihrem Auftrag ebenso, ob Ihre Rechte verletzt werden (Wettbewerbsrechtsanwalt). 

 

Wir gehen entschieden gegen unlauteres Verhalten Ihrer Gegner vor; vorgerichtlich oder gerichtlich. Maßstäbe unserer Lösungen sind hierbei Praxisorientierung und Wirtschaftlichkeit, stets geformt von Ihren Interessen.

 

Nach unserer Erfahrung ist zur erfolgreichen Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Interessen ein schnelles Handeln unabdingbar.


Zuständige Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht

Rechtsanwalt Jean Paul Bohne, Wettbewerbsrecht Anwalt Düsseldorf

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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Rechtsanwalt Otto Weidenkeller, Wettbewerbsrecht Anwalt Düsseldorf

Otto Weidenkeller

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