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Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (auch: Auftragsverarbeitungsvertrag bzw. Auftragsverarbeitungsvereinbarung, engl. "Data
Processing Agreement" oder DPA) ist ein Vertrag zwischen einem Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und einem Auftragsverarbeiter, der im Namen des Verantwortlichen
Daten verarbeitet. Der Vertrag legt die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest und stellt sicher, dass der Auftragsverarbeiter die Datenschutzbestimmungen einhält und
angemessene Maßnahmen zum Schutz der Daten ergreift.
Entsprechend enthält ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung eine Beschreibung der Art, des Umfangs und der Zwecke der Verarbeitung, die Dauer der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien von betroffenen Personen, die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters, die Sicherheitsmaßnahmen, die der Auftragsverarbeiter ergreift, um die personenbezogenen Daten zu schützen, die Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter sowie die Bedingungen für die Beendigung des Vertrags.
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist insbesondere in der Europäischen Union (EU) gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter abgeschlossen werden, wenn der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden. Der Vertrag stellt sicher, dass der Auftragsverarbeiter die Datenschutzbestimmungen einhält und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Daten ergreift und enthält deshalb unter anderem Regelungen zu:
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Datenschutzstrategie.
Als Rechtsanwälte im Datenschutzrecht prüfen und verhandeln wir für Sie Auftragsverarbeitungsverträge Ihrer Dienstleister oder wir erstellen Ihnen Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung. Und selbstverständlich beraten wir anwaltlich und klären Ihre Fragen als Experten im Datenschutzrecht.