Datenrecht bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Umgang mit Daten regeln, unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten handelt oder nicht. Es umfasst verschiedene Aspekte, darunter das Recht auf Zugang zu Daten, das Recht auf Nutzung von Daten, das Recht auf Datenportabilität und das Recht auf Datenbesitz. Datenrecht betrifft daher sowohl personenbezogene als auch nicht personenbezogene Daten. Im Gegensatz dazu konzentriert sich das Datenschutzrecht speziell auf den Schutz personenbezogener Daten. Es umfasst Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln, um die Privatsphäre und die Rechte von Einzelpersonen zu schützen. Das Datenschutzrecht legt Regeln fest, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden dürfen, sowie die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf ihre Daten. Das Datenrecht ist somit allgemeiner und betrifft alle Arten von Daten, das Datenschutzrecht hingegen ist spezifisch auf den Schutz personenbezogener Daten ausgerichtet ist.
Der Data Act ist da!
Der Data Act (auch Datenverordnung und Datengesetz genannt), der seit dem 11.01.2024 in Kraft ist und ab dem 12.09.2025 vollständig angewendet wird, soll helfen, das ungenutzte Potenzial der Daten besser zu nutzen. Er stellt klare Regeln für den Datenzugang und die -nutzung auf und betrifft sowohl Unternehmen als auch Verbraucher.
Wir bieten maßgeschneiderte Beratungsleistungen an, um die Herausforderungen und Chancen des Data Acts zu nutzen und sicherzustellen, dass Sie die Datenbestimmungen einhalten. Der Data Act zielt darauf ab, den freien Zugang zu Daten zu fördern und Innovationen zu unterstützen.
Was regelt der Data Act?
Der Data Act enthält u.a. wichtige Regelungen zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen. Dazu gehört die Zugänglichmachung von bei der Nutzung von vernetzten Produkten oder verbundenen Diensten erzeugten Daten und die vorvertragliche Informationspflicht. Nutzer und Dateninhaber erhalten z.B. das Recht auf Zugang zu und Nutzung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten. Der Data Act regelt auch den Datenverkehr und verbietet missbräuchliche Klauseln in Bezug auf Datenzugang und Datennutzung. Die Interoperabilität ist ein weiterer wichtiger Aspekt des Data Acts, der die Fähigkeit verschiedener Systeme zur Datenweitergabe und -nutzung fördert.
Die Verordnung enthält Vorschriften unter anderem über
Ausdrücklich erstreckt sich der Data Act auf personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten, einschließlich der folgenden Arten von Daten, in den folgenden Zusammenhängen:
Wen betrifft der Data Act?
Der Data Act betrifft insbesondere Hersteller von vernetzten Produkten, Anbieter verbundener Dienste, Nutzer, Dateninhaber und öffentliche Stellen, unabhängig vom Unternehmenssitz sowie Nutzer vernetzter Geräte. Die Verordnung gilt grundsätzlich für
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