Designrecht Rechtsanwalt | Designanwalt


Designrecht verschafft ein rechtliches Instrument zur dauerhaften Erlangung eines Wettbewerbsvorteils und zur Verwertung seiner Leistungen für den Designer (Entwerfer) bzw. den Berechtigten und Rechteinhaber. Die ästhetische Gestaltung, das Design eines Erzeugnisses (auch Geschmacksmuster genannt) ist für die Vermarktung eines Produktes von elementarer Bedeutung und damit gewichtiger Faktor für die Wirtschaft.

 

Ein Design ist die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Der Designschutz ist nach neuester Rechtslage nicht lediglich ein „kleines Urheberrecht“, sondern weitaus leichter zu erlangen und weit geöffnet für technische Produkte. Die Neuheit und Eigenart der Form eines Erzeugnisses, nicht die individuelle Schöpfung und Gestaltungshöhe eines Werks steht im Vordergrund. Jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, einschließlich Verpackung, Ausstattung, grafischer Symbole und typografischer Schriftzeichen sowie von Einzelteilen, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden sollen, ist ein Erzeugnis und kann damit grundsätzlich geschützt werden.

 

Die Möglichkeiten, die das Designrecht also eröffnet, sind mannigfaltig und werden gemeinhin vor diesem Hintergrund viel zu häufig ungenutzt und unterschätzt.

 

Die maßgeblichen Regelungen zum Designrecht finden sich im Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz – DesignG), in der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung – GGV), in dem Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (Haager Musterabkommen – HMA) und schließlich im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz – UrhG) sowie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Designrecht ist Teilbereich des gewerblichen Rechtsschutz.

 

Die Rechtsanwälte von ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht in Düsseldorf vertreten Unternehmen, Privatpersonen, Designer, Kreative und Agenturen beim Erwerb, bei der Durchsetzung und Verwertung von Designs deutschlandweit.

 

Wir bieten Ihnen beispielhaft:

  • Entwicklung, Beratung und Prüfung einer Schutzrechtsstrategie,
  • Anmeldung und Vorbereitung der Eintragung von Designs,
  • Korrespondenz mit den Behörden,
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  • Verteidigung Ihrer eingetragenen und nicht-eingetragenen Rechte, und zwar außergerichtlich wie gerichtlich, Vertretung und Beratung vor Schiedsgerichten, in Verletzungsprozessen, Nichtigkeitsverfahren und Verfügungsverfahren sowie Klageverfahren.

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Rechtsanwalt Jean Paul Bohne, Designrecht Anwalt Düsseldorf

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

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