Eine Berliner Eventagentur darf keine Tischreservierungen der Oktoberfest-Festzelte „Augustiner“, Bräurosl“ und Hofbräu“ auf ihrer Internetseite für das Oktoberfest 2022 anbieten und veräußern. Das entschied am 04.04.2022 die unter anderem auf Wettbewerbssachen spezialisierte 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I auf drei zuvor erlassene Einstweilige Verfügungen (Urt. v. 4.4.2022, Az. 4 HK O 1503/22, 4 HK O 1965/22 und 4 HK O 55/22). Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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