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Datenpanne bei Facebook – Überraschung?

Mal ehrlich: ist die aktuell bei Facebook geschehene Datenweitergabe nun so überraschend für uns Facebook-Nutzer? Und an alle „FarmVille-Spieler“: Macht ihr euch darüber kundig und wen interessiert's, welche Daten an den App-Anbieter abfließen? Habt ihr eigentlich mal die Datenschutzbestimmungen oder vielleicht sogar die AGB bei Facebook gelesen? Und wenn, habt ihr bei Ziffer 14.1.8.3, Unterabschnitt f) aufgehört zu lesen und damit wie bei Amazon die Zombie-Apokalypse oder wie bei Apple die ewige Verpfändung eures Geistes überlesen? 

 

Oder gilt nicht eher das Zitat des russischen Schriftstellers Tschechow, welches der Deutschland-Funk in seiner heutigen Morgensendung bemühte: „Wenn im ersten Akt ein Gewehr an der Wand hängt, kann man davon ausgehen, dass es im letzten Akt abgefeuert wird“. 

 

Am Montag jedenfalls wurde bekannt ( Überraschung? ), dass die Datenanalyse-Firma, Cambridge Analytics, die nach Angaben ihres zwischenzeitlich suspendierten Chefs einen Großteil des Wahlkampfs für Trump betrieben hat, Zugriff auf Facebook-Daten von bis mehreren Millionen Menschen gehabt haben soll. Damit soll die Firma den Wahlkampf zugunsten Trumps formiert – und womöglich zum Sieg verholfen haben. Diese Angaben hatte der suspendierte Chef gegenüber einem vermeintlichen Kunden gemacht. Dieser Kunde stellte sich später Reporter von Channel 4, einem britischen Fernsehsender, heraus.

 

Wie ist die Cambridge Analytics an die wertvollen Daten gekommen? 

 

Nach den neuesten Berichten der New York Times und des britischen Observer soll ein Professor eine Umfrage zu Persönlichkeits-Merkmalen per App bei Facebook initiiert haben. Diese App soll er bei Facebook als wissenschaftliche Forschung angemeldet haben. Mindestens 270.000 Nutzer sollen, natürlich freiwillig, an dem Test teilgenommen haben. Durch die Teilnahme sollen auch Daten der Freunde der jeweiligen Teilnehmer ausgelesen worden sein. Diese gesamten erhobenen Nutzerdaten sollen dann an die Cambridge Analytica weitergegeben worden sein, ohne dass die Teilnehmer hierüber aufgeklärt worden seien, geschweige denn in die Weitergabe eingewilligt hätten. 

 

Facebook bezahlt hart für den noch nicht erwiesenen Verstoß: Der Kurs der Facebook-Aktie hatte am Montag um sieben Prozent nachgegeben. Dies entspricht einem Börsenwert von rund 35 Milliarden Dollar.

 

Diese und unzählige weitere vermeintliche Verstöße gegen geltenden Datenschutzrechte gehen jährliche durch die Presse. Die Aufregung ist immer groß. Mit dem 25.05.2018, dem Zeitpunkt der unmittelbaren Anwendung der DS-GVO, werden aufgrund des neu eingeführten Marktortprinzips auch Facebook und Co. nicht mehr dem häufig im Staat der Niederlassung laxeren Datenschutzrecht unterfallen, sondern sich ebenfalls an die Prinzipien und Vorschriften der DS-GVO halten müssen. 

 

Täglich haben wir in unserer Kanzlei viele und vielfältige Anfragen von Unternehmen rund um die DS-GVO. Fragen zu der konkreten Umsetzung, zu Absicherung vor Verantwortlichkeit und Haftung, Fragen zur Ausgestaltung von Datenschutzerklärungen, der Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen, den bestehenden Pflichten als App-Anbieter, und vielem mehr. Die Unternehmen scheuen keine Kosten und Mühen, um sich, ihre Datenströme und die Nutzer abzusichern. Auch wir als Kanzlei haben einiges zu tun mit der Umsetzung der neuen Vorschriften. 

 

Wirklich funktionieren im Sinne einer datensparsameren Kommunikationswelt kann die gesamte Umsetzung der DS-GVO aber nur, wenn wir Nutzer uns dabei auch mal an die eigene Nase fassen und im Umgang mit unseren persönlichen Daten bewusster werden. Alternativ sollten wir künftig jedenfalls etwas leiser aufschreien, wenn mal wieder Datenpannen in den Medien zerpflückt werden.