Mit der Einführung des § 312 k BGB ist es Verbrauchern von nun an möglich Dauerschuldverhältnisse, welche im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurden und einen Unternehmer zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet „per Knopfdruck“ zu kündigen. Diese Kündigungserleichterung für Verbraucher kann Unternehmer allerdings vor größere Herausforderungen stellen.
Das Landgericht Berlin hat in einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, dass die Preisanpassungsklausel in den Abonnementbedingungen des Musik-Streamingdienstes Spotify unzulässig ist (Urteil vom 28.06.2022, AZ: 52 O 296/21).