In eigener Sache: Neuer Fachanwalt für IT-Recht

ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht in Düsseldorf freut sich seit diesem Monat über einen neuen Fachanwalt für Informationstechnologierecht bzw. Fachanwalt für IT-Recht.

 

Herrn Rechtsanwalt Andreas Buchholz  verlieh der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf am 12. Juni 2019 aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und seiner praktischen Erfahrungen die Befugnis,  die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht zu führen. Fachanwalt Buchholz ist zugleich zertifizierter E-Commerce-Manager (IHK) und Datenschutzbeauftragter (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO. Er bietet unseren Mandanten als Partner der Kanzlei seit vielen Jahren eine besondere Expertise im Mobile- und Online-Business sowie im Datenschutzrecht. Unsere Rechtsanwälte Anne Sulmann und Jean Paul P. Bohne stehen ebenfalls als Fachanwälte für IT-Recht zur Verfügung.

 

Unser neuester Kollege Herr Rechtsanwalt Markus Schultz wird in diesem Jahr den Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht beginnen, so dass wir auch weiterhin als IT Kanzlei spezialisiert für unsere Mandanten wachsen möchten. Zu den Inhalten eines solchen Lehrgangs zählen unter anderem technische und organisatorische Hintergründe, der Schutz des geistigen Eigentums, IT-Vertragsrecht, etwa in Bezug auf die Erstellung von Software, Überlassung von Software, Software as a Service, cloud computing, Pflege von Software und Escrow Vereinbarungen. Hinzu kommen Themen wie E-Commerce, der Schutz des geistigen Eigentums, das Datenbankrecht, Domain-Namen, Providerverträge, die Verantwortung für Inhalte im Internet, besondere Vertriebsformen, Apps,  Social Media und die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien, EVB-IT sowie spezifisches Strafrecht im Bereich der Informationstechnologie. 

 

Ein Fachanwalt für Informationstechnologierecht muss besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen. Hierzu müssen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Fachgebiet des IT-Rechts erheblich das üblicherweise durch praktische Erfahrung eines Rechtsanwalts und Ausbildung vermittelte Maß übersteigen. Für einen solchen Nachweis müssen grundsätzlich drei Voraussetzungen vorliegen, nämlich eine mindestens drei Jahre lange Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, ein mindestens 120 Zeitstunden umfassender Fachanwaltslehrgang nebst Leistungskontrollen in Form von Aufsichtarbeiten und eine bestimmte, zu belegende Anzahl von bearbeiteten praktischen Fällen im IT-Recht. Die Fachanwaltsordnung regelt weitere Details.

 

Der Markt im Bereich des IT-Rechts ist in Bewegung. Die Bundesrechtsanwaltskammer stellte mit Statistik zum 01.01.2019 eine Zahl von 621 Fachanwälten für IT-Recht deutschlandweit fest (Vorjahr: 601). Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf weisen zwischenzeitlich wohl nur die Kanzleien Goldberg (Wuppertal) und die Düsseldorfer Standorte von Baum Reiter & Collegen Rechtsanwälte sowie Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB eine gleiche Anzahl von Fachanwälten im IT-Recht wie unsere Kanzlei ITMR auf (Stand: 26.06.2019).

 

 

"In eigener Sache: Neuer Fachanwalt für IT-Recht"

von Rechtsanwalt Jean Paul P. Bohne