Das Markenrecht ist ein wichtiges wettbewerbsrechtliches Mittel, um Unternehmern die Möglichkeit zu geben, von ihnen erstellte Leistungen vor Nachahmern zu schützen. Damit soll nicht nur sichergestellt werden, dass dem Markenrechtsinhaber die wirtschaftliche Verwertungsmacht seiner Idee zukommt, sondern auch der Ruf der Leistung soll gewahrt werden, indem sichergestellt wird, dass das Produkt (die Ware oder die Dienstleistung) nicht von anderen Unternehmen in schlechterer Qualität hergestellt wird.
Um eine Marke zu schützen, muss dieser überhaupt erst bestehen.
Was ist eine Marke?
Eine Marke ist ein Zeichen, das dazu dient, Waren, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren, Produkten oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Es gibt unterschiedliche Arten von Marken. Die wichtigsten sind:
- Wortmarken: Schutz von Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder Zeichenkombinationen
- Bildmarken: Schutz von grafischen Elementen oder Bildern
- Bild-Wortmarken: Kombination aus einer Wort- und Bildmarke
- Dreidimensionale-Marken: Schutz dreidimensionaler Gestaltungen, wie Verpackungen
- Klangmarken: Schutz von wahrnehmbaren Klängen
- Farbmarken: Schutz von Farben oder Farbkombinationen
Zum Schutz einer Marke sollte diese eingetragen worden sein. Zwar kann eine Marke auch durch Benutzung entstehen. Für das Entstehen einer solchen “Benutzungsmarke” ist jedoch erforderlich, dass das Zeichen von dem angesprochenen Verkehrskreis eindeutig mit einem Unternehmen in Verbindung gebracht wird. Dies muss derjenige, der sich auf eine solche Benutzungsmarke beruft, beweisen. Der sicherste Weg zum markenrechtlichen Schutz seiner Produkte ist also die Markeneintragung.
Wo und wie muss eine Marke eingetragen werden?
Wo die Marke eingetragen wird, entscheidet sich danach, in welchen Ländern sie geschützt werden soll. Ist lediglich ein Schutz innerhalb Deutschlands gewünscht, bietet sich die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Für eine Anmeldung hier entstehen Kosten ab 290 Euro. Soll ein Schutz innerhalb der Europäischen Union erzielt werden, sollte bzw. muss die Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden. Dafür entstehen Kosten ab 850 Euro. Eine in der in Deutschland oder der Europäischen Union eingetragene Marke kann durch die Anmeldung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) und die damit verbundene internationale Registrierung auf andere Länder erstreckt werden. Welche Kosten dafür entstehen, hängt davon ab, auf welche Länder der Markenschutz erweitert werden soll.
Damit eine Marke überhaupt eingetragen werden kann, ist erforderlich, dass diese unterscheidungsfähig ist, dass also eine Zuordnung der Marke zu einem Unternehmen möglich ist. Zudem darf sie nicht beschreibend sein, also keine gebräuchliche Bezeichnung für Waren oder Dienstleistung sein und sie darf keine gesetzlichen Schutzhindernisse aufweisen. Die Verwendung von Wappen oder Hoheitszeichen kann also nicht als Marke geschützt werden.
Wie lange ist eine Marke geschützt?
Wenn eine Marke eingetragen ist, ist diese nicht für einen unbegrenzten Zeitraum geschützt. Der Markenrechtsschutz gilt nur für zehn Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die eingetragene Marke beliebig verlängert werden. Wichtig ist aber, dass die Marke während ihrer Eintragung auch benutzt werden muss. Wird eine Marke für fünf Jahre nicht benutzt, kann die Marke aus dem Register gelöscht werden und der Inhaber verliert seine Rechte.
Was kann gegen eine Markenrechtsverletzung getan werden?
Wenn eine Marke registriert ist, kann gegen Markenrechtsverletzungen vorgegangen werden. Eine Markenrechtsverletzung ist dann gegeben, wenn ein Unternehmer – keine Privatperson - ein Zeichen verwendet, welches der geschützten Marke zum Verwechseln ähnlich sieht, ohne dafür die Erlaubnis zu haben. In der Regel muss die Leistung, die augenscheinlich ein Markenrecht verletzt, derjenigen Leistung ähnlich sein, für die die Marke eingetragen ist.
Keine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn die Marke rechtmäßig in den Markt eingeführt wurde, also wenn ein Markeninhaber das Produkt an einen Erwerber verkauft und dieser dieses Produkt dann an einen Dritten weiterverkauft. Auch ist keine Markenrechtsverletzung anzunehmen, wenn die Marke nur zur Beschreibung einer anderen Sache verwendet wird.
Häufig werden zwischen Unternehmen, die ähnliche Produkte vertreiben, Abgrenzungsvereinbarungen geschlossen, durch welche bestimmt wird, welches Unternehmen welches Zeichen in welcher Form nutzen darf. Damit gehen die Unternehmen sicher, dass sie ihre Markenrechte untereinander nicht verletzen. Diese Vereinbarungen binden die Unternehmen jedoch nur untereinander, sie haben keine Auswirkungen auf die im Register eingetragene Marke.
Wird eine Marke unberechtigt benutzt, gibt es verschiedene Möglichkeiten dagegen vorzugehen.
In der Regel ergeht auf eine Markenverletzung eine markenrechtliche Abmahnung. Dabei wird auf die Markenrechtsverletzung hingewiesen und der Schädiger wird aufgefordert, diese in Zukunft zu unterlassen. Häufig wird diese Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung kombiniert. In dieser verpflichtet sich der Schädiger meistens in großem Umfang, keine weiteren Markenrechtsverletzungen zu begehen. Bei einem Verstoß gegen diese wird eine empfindliche Vertragsstrafe fällig.
Wenn die Abmahnung keinen Erfolg bringt, kann der Markenrechtsinhaber seine Rechte im einstweiligen Rechtsschutz durchsetzen. Dies ist aufgrund der Langwierigkeit der Hauptverfahren oft der schnellste Weg zur Zielerreichung. Der Verletzer der Markenrechte kann auf diesem Wege unter Androhung eines Ordnungsgeldes oder Ordnungshaft untersagt werden, die Marke weiterhin zu verletzen.
Im Hauptsacheverfahren kann eine Markenverletzungsklage vor den Markenstreitkammern der Landgerichte erhoben werden. Damit werden meistens Unterlassungs-, Beseitigungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche geltend gemacht.
Der Markenrechtsinhaber kann auch Schadensersatzforderungen geltend machen. Auch die fahrlässige Verletzung von Markenrechten löst einen Schadensersatzanspruch aus. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich dann entweder nach dem mit der Markenverletzung erzielten Gewinn oder dem Markeninhaber entstandenen Schaden. Da dieser sich oft nicht genau bestimmen lässt, wird häufig ein Lizenzschaden in Höhe von einem bis drei Prozent des Produktverkaufspreises geltend gemacht.
Zudem kann verlangt werden, dass Produkte, die unrechtmäßig mit der Marke gekennzeichnet sind, an den Markenrechtsinhaber herausgegeben oder vernichtet werden.
Lesen Sie auch unsere Informationen unter Markenrecht oder fordern Sie zum Beispiel ein Angebot zur Markenanmeldung an.
"Markenrecht – Was ist eine Marke und welche Vorteile bringt sie?"