Personenbezogene Daten, die ein Verantwortlicher wie der Betreiber einer Onlineplattform für ein soziales Netzwerk von der betroffenen Person oder von Dritten erhält und die sowohl auf als auch außerhalb der Plattform erhoben wurden, dürfen nicht zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung angehäuft, analysiert und verarbeitet werden. Dem steht der Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO entgegen.
Sie wollen sich bei Instagram, Facebook oder Twitter anmelden und bekommen eine Benachrichtigung, dass Ihr Account gesperrt sei? Oder Sie öffnen WhatsApp und sehen im Pop-Up, dass Ihre Telefonnummer für die Nutzung gesperrt ist? Hier erfahren Sie, was Sie tun können, um wieder Zugriff auf Ihren Account zu erhalten und welche Rechte sie bei einer unberechtigten Accountsperrung haben.