Ein Schadensersatz wegen Datenschutzverletzung ist eine rechtliche Maßnahme, die eine betroffene Person einleiten kann, wenn sie durch eine Verletzung des Datenschutzes einen Schaden erlitten hat. Eine Datenschutzverletzung kann beispielsweise vorliegen, wenn eine Person unerlaubt Zugriff auf personenbezogene Daten einer anderen Person erhält, wenn Daten unrechtmäßig verarbeitet werden oder wenn Daten durch einen Hackerangriff gestohlen werden.
Wenn eine betroffene Person einen Schaden durch eine Datenschutzverletzung erlitten hat, kann sie den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung auf Schadensersatz verklagen. Dies ist in Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Der Schadensersatz kann sich auf materielle und immaterielle Schäden beziehen. Materielle Schäden können beispielsweise entstehen, wenn ein Betrug aufgrund von gestohlenen personenbezogenen Daten begangen wurde oder wenn aufgrund von Datenverlust ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Immaterielle Schäden können beispielsweise durch die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung entstehen oder durch emotionale Belastungen, die durch die Verletzung des Datenschutzes verursacht werden.
Bei der Schadensersatzforderung wegen Datenschutzverletzung ist es wichtig, dass die betroffene Person nachweisen kann, dass sie durch die Datenschutzverletzung einen Schaden erlitten hat. Außerdem muss der Schaden durch die Verletzung des Datenschutzes verursacht worden sein und es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Verletzung des Datenschutzes und dem Schaden bestehen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Schadensersatzforderung wegen Datenschutzverletzung nicht das einzige Recht ist, das betroffene Personen haben. Es gibt weitere Rechte wie beispielsweise das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.