Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein zentrales Instrument der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Gemäß Artikel 35 DSGVO muss eine DSFA durchgeführt werden, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs, ihrer Umstände und ihrer Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich?
Eine DSFA ist insbesondere in folgenden Fällen verpflichtend:
Systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, die auf automatisierter Verarbeitung einschließlich Profiling basiert und als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkungen entfalten oder die betroffenen Personen in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen.
Umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 DSGVO oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 DSGVO.
Systematische und umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.
Welche Schritte umfasst eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Die DSFA sollte mindestens folgende Elemente enthalten:
Systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung, einschließlich der berechtigten Interessen des Verantwortlichen.
Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck.
Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.
Geplante Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken, einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen und den Nachweis der Einhaltung der DSGVO zu erbringen.
Wie können Anwälte bei der Durchführung einer DSFA unterstützen?
Die Durchführung einer DSFA erfordert spezifisches Fachwissen im Datenschutzrecht. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen umfassende Unterstützung:
Beratung zur Notwendigkeit einer DSFA: Wir prüfen, ob Ihre geplanten Verarbeitungstätigkeiten eine DSFA erfordern.
Durchführung der DSFA: Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge bis zur Bewertung der Risiken und der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Erstellung der Dokumentation: Wir sorgen für eine rechtskonforme und vollständige Dokumentation der DSFA, wie sie von der DSGVO gefordert wird.
Schulung und Sensibilisierung: Wir schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Datenschutzrisiken und den Anforderungen der DSGVO.
Warum ist die Datenschutz-Folgenabschätzung wichtig?
Die DSFA trägt dazu bei, Datenschutzrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung zu ergreifen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen und hilft, Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Datenschutzrecht, um Ihre Verarbeitungsvorgänge DSGVO-konform zu gestalten und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.