Fake-Abmahnungen sehen täuschend echt aus und häufen sich. Angesehene, bestehende Kanzleinamen werden namentlich geringfügig abgwandelt und missbraucht, um im angeblichen Namen der nicht existierenden Kanzlei Abmahnungen wegen behaupteten Anbietens von Musiktiteln, Filmen oder Games im Internet auszusprechen. Ein Unterlassungsanspruch, der Ersatz entstandener Anwaltskosten und ein Schadensersatzanspruch aus Lizenzanalogie wegen der vorgewerforenen Urheberrechtsverletzung zum Nachteil des Rechteinhabers werden geltend gemacht. Auf den ersten Blick sehen diese Abmahnungen täuschend echt aus. Erst bei genauerem Hinsehen kann das geübte Auge erkennen, dass es sich bei den Abamhnungen um eine Fake-Abmahnung handelt.
Alleine am Freitag Nachmittag erreichten uns mehrere Anfragen von Mandanten, die eine Abmahnung der Kanzlei „Kornmeier“ erhalten hatten. Für vier behauptete Verletzungshandlungen sollten die
Abgemahnten zur Erledigung aller Ansprüche gerade einmal
293,95 EUR
zahlen. Im Vergleich zu den ausgesprochenen Abmahnungen bekannter existierender Kanzleien handelt es sich hierbei um eine im Verhältnis äußerst geringe Summe. Erkennbar sollen die Abmahnungen
Geschädigte zur schnellen Zahlung veranlasst werden, ohne die vorgeworfene Rechteverletzung zu hinterfragen und ohne die Abmahnung auf der Echtheit zu prüfen oder prüfen zu lassen. Nimmt man eben
eine solche Echtheitsprüfung der hier vorliegenden Abmahnungen vor, stellt sich schnell heraus, dass die Abmahnung nicht von den existierenden Rechtsanwälten „Kornmeier & Partner“ stammt,
sondern ein Betrüger am Werk ist.
Die Abmahnungen sind nicht nur in der Sache unberechtigt, sondern auch aus formalen Gesichtspunkten unwirksam. Entgegen der ausdrücklichen Bestimmung in § 97 a Abs. 2 UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) enthalten diese gerade nicht die Benennung der
konkreten Verletzungshandlung, die dem Abgemahnten eine Prüfung der vorgeworfenen Verletzungshandlung schließlich überhaupt erst ermöglicht. Auffällig niedrig ist außerdem, wie oben dargestellt,
der angebotene Vergleich.
Seien Sie daher stets vorsichtig, wenn Sie eine Abmahnung wegen einer angeblich begangenenen Urheberrechtsverletzung erhalten und prüfen Sie die Abmahnung zunächst einmal genau auf deren
Echtheit.
Und Achtung: Zahlen Sie keinesfalls die geforderten Vergleichsgebühren, ohne sicher zu sein, dass es sich um eine „echte“ Abmahnung handelt und ohne zu überprüfen, ob Sie überhaupt als Täter oder
Störer der vorgeworfenen Verletzungshandlung in Betracht kommen.
Wir helfen Ihnen bei Abmahnungen und prüfen, ob es sich um Fake-Abmahnungen handelt.
Wenden Sie sich gerne an uns. Ihre IT- & Medienrechtskanzlei ITMR Rechtsanwälte und Fachanwälte aus Düsseldorf.