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5,0/5 Google · 167 BewertungenBewertungen über uns auf anderen Plattformen, die wir nicht wörtlich zitieren, prüfen wir nicht auf ihre Echtheit. Sie können daher auch von Personen stammen, die nicht unsere Mandanten sind. Es gelten die Regeln der jeweiligen Plattform. Bewertungen, die wir auf unserer Website wörtlich zitieren, haben wir dagegen auf ihre Echtheit im Sinne des § 5b Abs. 3 UWG geprüft: Wir haben die Namen der Bewertenden mit unserem Mandantenverzeichnis abgeglichen. Außerdem haben wir die jeweilige Plattform gebeten, die Bewertungen auf ihre Echtheit zu prüfen.Zeitraum: Oktober 2016 bis heute · Stand: 28.10.2026

Bewertung löschen lassen

Die unfaire Bewertung muss nicht stehen bleiben.

Wir prüfen negative Bewertungen auf Google, Kununu, Jameda und Trustpilot anwaltlich. Dann beanstanden wir sie begründet bei der Plattform und fassen nach.

Ohne Link anfragen

Der Erstkontakt ist kostenfrei. Wir sagen Ihnen ausdrücklich Bescheid, bevor Kosten entstehen.

Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 StundenOder erst den kostenfreien Check machen

Stand: 23.10.2026

Schematische Darstellung. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet die Plattform nach Prüfung.

Wir beanstanden Bewertungen auf

  • Google
  • kununu
  • jameda
  • Trustpilot

Was sollten Sie jetzt sofort tun?

  • Antworten Sie nicht vorschnell öffentlich auf die Bewertung. Eine emotionale Antwort kann den Vorwurf bestätigen oder neue Angriffsfläche schaffen.
  • Sichern Sie die Bewertung mit Screenshot, Link, Datum und Profilnamen, bevor sie geändert wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wir bei ITMR sichern eine negative Online-Bewertung, prüfen Aussagekern und Beleglage und beanstanden sie gezielt bei der Plattform.
  • Löschbar ist eine Bewertung, wenn sie rechtswidrig ist oder gegen Plattformregeln verstößt.
  • Typische Angriffspunkte sind fehlender Kundenkontakt, falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigung, Interessenkonflikt oder Spam.
  • Ansprechpartner ist Jean Paul Bohne und sein Team. Er ist Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
DSA
Digital Services Act. EU-Verordnung mit Pflichten für Online-Plattformen und Vermittlungsdienste.

Das Problem

Was tun, wenn eine Bewertung Anfragen kostet?

Eine negative Bewertung wird zur geschäftlichen Lage, wenn sie sichtbar bleibt und Vertrauen, Anfragen, Bewerbungen oder Abschlüsse beeinflusst. Dann braucht es einen belastbaren rechtlichen oder plattformbezogenen Angriffspunkt.

Nicht jede schlechte Bewertung ist rechtswidrig. Aber viele Fälle werden zu schwach beanstandet.

Plattformen löschen nicht, weil eine Bewertung unfair wirkt. Wir arbeiten den Aussagekern heraus: Meinung, Tatsachenbehauptung, fehlender Kontakt, Beleidigung, Datenschutz, Identitätsmissbrauch, Interessenkonflikt, Spam oder Richtlinienverstoß. Die Plattform muss den Verstoß erkennen und dokumentiert bearbeiten können.

Plattformen
Google, Google Maps, Kununu, Jameda, Trustpilot, Branchenportale, Arbeitgeberprofile
Typischer Angriffspunkt
der fehlende tatsächliche Kontakt
Rechtsrahmen
Äußerungsrecht, Unternehmenspersönlichkeitsrecht, DSA, Plattformrichtlinien
Für wen
Unternehmen, Praxen, Kanzleien, Arbeitgeber und Marken

Löschen, antworten oder eskalieren?

Löschen lassen

Bei fehlendem Kontakt, falschen Tatsachen, Beleidigung, Identitätsmissbrauch, Spam, Interessenkonflikt, Off-Topic-Inhalt oder klarem Plattformverstoß.

Antwort abstimmen

Wenn die Bewertung bleibt, eine Reaktion aber Vertrauen stabilisiert. Kundendaten und Interna bleiben geschützt.

Eskalieren

Wenn Plattformen nicht reagieren, schematisch ablehnen oder eine Bewertungswelle koordiniert wirkt.

Praktischer Maßstab. Es zählt der Schritt, der die Bewertung entfernt, den Schaden begrenzt und Ihre Position nicht schwächt.

Seriöse Prüfung statt Löschversprechen

Wir versprechen keine pauschale Entfernung. Wir prüfen Angreifbarkeit, Belege und den realistischen Weg und besprechen dann die nächsten Schritte, ohne unnötige Offenlegung sensibler Interna.

So funktioniert es

Wie läuft die Prüfung in drei Schritten ab?

Nach Ihrer Anfrage melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden und sagen Ihnen, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

  1. 01

    Bewertung sichern

    Wir sichern URL, Screenshot, Datum, Sternzahl, Plattform, Profilname, Standortbezug und bisherige Plattformreaktionen. Dann zerlegen wir die Bewertung in Meinung, Tatsachenbehauptung, Wertung, Vorwurf, Kontext und mögliche Rechtsverletzung.

    Erste Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden

    • Meinungzulässig?
    • Tatsachenbehauptungwiderlegbar
    • Kundenkontaktnicht vorhanden
  2. 02

    Belege prüfen

    Wir prüfen Kundenkontakt, Auftrag, Termin, Rechnung, CRM, E-Mail, Buchung, Standortdaten oder interne Vorgänge auf ihre Belastbarkeit.

  3. 03

    Beanstanden

    Wir begründen die Beanstandung so, dass die Plattform den Verstoß erkennen, prüfen und dokumentiert bearbeiten kann. Lehnt sie ab, legen wir nach. Je nach Fall folgen Plattformbeanstandung, anwaltliche Nachschärfung oder eine weitere Eskalation gegenüber der Plattform. Die Plattform prüft und entscheidet. Bleibt die Bewertung stehen, besprechen wir mit Ihnen Nachschärfung oder Antwortlinie.

    Abhängig von Plattform und Verfahren

    An
    Plattform, Rechtsabteilung
    Grund
    Rechtsverletzung, kein Kontakt
    Anlagen
    Screenshot, Belege, Begründung

Wie lange dauert es? Die meisten Arbeitsschritte erledigen wir innerhalb weniger Werktage. Wie schnell es geht, hängt vom Umfang und von Ihren Rückmeldungen ab. Haben Sie einen festen Termin, etwa eine Frist? Nennen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage, dann planen wir ihn ein.

Leistungsumfang

Was ist im Paket enthalten?

Leistungspaket Bewertung löschen

  1. Sicherung und Dokumentation

    Wir sichern URL, Screenshot, Datum, Sternzahl, Plattform, Profilname, Standortbezug und bisherige Plattformreaktionen geordnet und vollständig.

  2. Rechtliche Prüfung des Aussagekerns

    Wir trennen Meinung, Tatsachenbehauptung, Wertung, Vorwurf und Kontext und bestimmen den belastbaren Angriffspunkt.

  3. Begründete Platt­form­be­an­stan­dung

    Wir bauen die Beanstandung so auf, dass die Plattform den Verstoß erkennen, prüfen und dokumentiert bearbeiten kann.

  4. Anwaltliche Nachschärfung

    Lehnt die Plattform ab oder antwortet sie nur schematisch, legen wir mit präziser rechtlicher Begründung nach.

  5. Abgestimmte Antwortlinie

    Wo eine Löschung nicht der beste erste Schritt ist, stimmen wir eine öffentliche Antwort ohne Preisgabe von Kundendaten oder Verteidigungslinien ab.

Plattformen
Google und Google Maps, Kununu, Jameda, Trustpilot, Branchenportale
Erste Rückmeldung
an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Erstkontakt
kostenfrei, zur Klärung von Thema, Zuständigkeit und nächstem Schritt
Kosten
Wir weisen Sie vorher ausdrücklich hin. Erst dann entscheiden Sie.
Bearbeitung
Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Standorte
Düsseldorf und Hamburg, bundesweit tätig
Nicht im Paket
Vorgehen gegen die bewertende Person selbst. Das ist eine separate Leistung, auf Anfrage und nach Bedarf.
Bewertung prüfen lassen

Wer was liefert und wer entscheidet

Was Sie liefern
  • Link zur Bewertung oder eine kurze Beschreibung
  • Screenshot, sofern vorhanden
  • Angaben zum möglichen Kunden-, Patienten-, Mandanten- oder Geschäftskontakt
  • Interne Belege und bisherige Plattformantworten
Was wir tun
  • Bewertung sichern und Aussagekern prüfen
  • Angriffspunkt bestimmen und Beanstandung begründen
  • Gegenüber der Plattform nachfassen
  • Weitere Schritte vorbereiten und mit Ihnen abstimmen
Was Sie entscheiden
  • Ob wir beanstanden, antworten oder eskalieren
  • Ob eine breitere Reputationsstrategie sinnvoll ist

Wie läuft die Beauftragung ab?

  1. 1
    Erste Einschätzung

    Wir sichten Ihre Angaben und sagen Ihnen, ob das Paket passt oder ein anderer Weg sinnvoller ist.

  2. 2
    Angebot für das Paket

    Passt das Paket, erhalten Sie ein Angebot für Prüfung, Beweissicherung und begründete Beanstandung. Wir beginnen erst nach Ihrer Zustimmung.

  3. 3
    Gerichtliche Schritte gesondert

    Eine Klage gegen Plattform oder Verfasser und die Vertretung vor Gericht sind nicht Teil des Pakets. Diese Schritte vereinbaren wir gesondert.

Plattformen

Welche Plattformen prüfen wir?

Die rechtliche Prüfung bleibt der Kern. Trotzdem unterscheiden sich Bewertungsfälle je nach Plattform deutlich. Google-Bewertungen folgen anderen praktischen Routinen als Arbeitgeberbewertungen, Arztprofile, Shopbewertungen oder Branchenportale.

Google

Google-Bewertung löschen lassen

Google, Maps, Unternehmensprofil

Bei Google zählen Bewertungsrichtlinien, tatsächlicher Kontakt, Orts- und Profilbezug, Spamverdacht und Interessenkonflikte. Wir prüfen, ob die Rezension eine echte Erfahrung beschreibt oder nur einen Angriff platziert.

kununu

Kununu-Bewertung löschen lassen

Kununu, Arbeitgeberprofile, Recruiting

Bei Kununu-Bewertungen geht es in unseren Fällen oft um Anonymität, ehemalige Mitarbeitende, interne Vorgänge, Bewerbungsverfahren und Führungsvorwürfe. Wir ziehen die Grenze zwischen zulässiger Kritik und falscher Tatsachenbehauptung.

Wer den Verfasser ermitteln will, findet den Weg über § 21 TDDDG im Beitrag Anonyme Äußerung im Internet: Verfasser ermitteln.

jameda

Jameda-Bewertung löschen lassen

Jameda, Praxis- und Berufsprofile

Bei Praxis-, Kanzlei- oder Berufsprofilen wirken Bewertungen besonders stark auf Vertrauen und Erstkontakt. Sensibel sind falsche Behandlungsvorwürfe, Diskretionsfragen, Patientendaten und konkrete Ablaufschilderungen.

Trustpilot

Trustpilot-Bewertung löschen lassen

Trustpilot, Shops, Plattformhandel

Bei Shop-, Produkt- oder Plattformbewertungen gleichen wir Vertrag, Lieferung, Zahlung, Kundendienst, Widerruf, Reklamation und tatsächlichen Kundenkontakt präzise mit der Bewertung ab.

Bewertungs- und RufschädigungscheckOb eine konkrete Bewertung angreifbar ist, können Sie mit unserem Check vorab durchgehen.

Typische Fälle

Wann lohnt sich die anwaltliche Prüfung?

  1. Google-Bewertung ohne Kontakt

    Der Name passt zu keinem Vorgang. Die Schilderung bleibt austauschbar oder die Rezension wirkt wie ein Angriff ohne tatsächliche Kunden-, Patienten-, Mandanten- oder Geschäftserfahrung.

  2. Falscher Vorwurf mit Sichtbarkeit

    Die Bewertung behauptet konkrete Fehler, Preise, Abläufe, Aussagen oder Ereignisse. Diese lassen sich anhand interner Unterlagen widerlegen oder deutlich relativieren.

  3. Kununu- oder Arbeitgeberbewertung

    Ein Vorwurf betrifft HR, Führung, Vergütung, Kündigung, Betriebsklima oder Recruiting. Er erscheint dort, wo Arbeitgeberimage und Bewerbungen beeinflusst werden.

  4. Jameda-, Praxis- oder Branchenprofil

    Die Bewertung trifft ein Profil, bei dem Vertrauen, berufliche Reputation und Standortsuche besonders sensibel zusammenlaufen.

  5. Bewertungswelle oder auffälliges Muster

    Mehrere Bewertungen erscheinen in kurzer Zeit, ähneln sich sprachlich oder betreffen verschiedene Standorte, Profile oder Plattformen zugleich.

  6. Plattform hat abgelehnt

    Ihre eigene Meldung wurde nicht akzeptiert, nur schematisch beantwortet oder nicht anhand des eigentlichen rechtlichen Problems geprüft.

Rechtliche Grundlage

Was sagt der Bundesgerichtshof dazu?

Bundesgerichtshof

BGH, Urt. v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20

Bei einem Bewertungsportal reicht die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Portals auszulösen. Eine nähere Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Bundesgerichtshof

BGH, Urt. v. 01.03.2016 – VI ZR 34/15 (jameda)

Ein Portal muss Beiträge nicht vorab prüfen. Nach einer konkreten Beanstandung muss es den Sachverhalt aber ermitteln und bewerten. Beim Arztbewertungsportal ist eine gewissenhafte Prüfung entscheidend für den Schutz der Bewerteten.

Der Bundesgerichtshof stützt diesen Ansatz. Eine konkret gefasste Beanstandung verpflichtet das Portal, den Sachverhalt unter Einbeziehung einer Stellungnahme des Bewertenden zu ermitteln und zu bewerten.

BGH, Urt. v. 01.03.2016 – VI ZR 34/15 (jameda)

Bewertungsfälle verbinden Äußerungsrecht, Unternehmenspersönlichkeitsrecht, Plattformbedingungen und europäische Verfahrensregeln. Nach Art. 16 DSA müssen Plattformen ein Melde- und Abhilfeverfahren bereitstellen. Nach Art. 17 DSA müssen sie Beschränkungen von Inhalten begründen.

Für die Praxis genügt es nicht, dass die Beanstandung juristisch vertretbar ist. Sie muss für die jeweilige Plattform prüfbar aufgebaut sein.

Quellen

Grenzen

Wann raten wir von einer Löschung ab?

Eine seriöse Bewertungsstrategie prüft auch, wann die Entfernung nicht realistisch, nicht prioritär oder kommunikativ riskant ist. Das stärkt Ihre Position, weil wir den Fall nicht in eine aussichtslose Plattformbeschwerde drücken.

  1. 1

    Zulässige Erfahrungsbewertung

    Bestand ein echter Kontakt und drückt die Bewertung vor allem subjektive Unzufriedenheit aus, kann eine abgestimmte Antwort sinnvoller sein als ein Löschungsversuch.

  2. 2
    Öffentlicher Konflikt droht

    Ist die bewertende Person bekannt, emotionalisiert oder reichweitenstark, muss die Reaktion rechtlich und kommunikativ kontrolliert bleiben.

  3. 3
    Breitere Ruflage

    Sind neben Bewertungen auch Posts, Presse, Suchtreffer, Fake-Profile oder Kommentare betroffen, liegt nach unserer Erfahrung eine breitere Reputationsstrategie oft näher.

Typische Fehler vor der Beanstandung

  • Die Bewertung nur als „unwahr“ oder „rufschädigend“ melden, ohne konkreten Angriffspunkt
  • Öffentlich antworten und dadurch sensible Informationen oder Verteidigungslinien offenlegen
  • Zu viele Bewertungen pauschal angreifen, statt die stärksten Fälle zu priorisieren
  • Belege erst sichern, nachdem Bewertung oder Profil geändert wurden
  • Plattform, Bewertende und Öffentlichkeit gleichzeitig ansprechen, ohne Eskalationsplan
  • Zulässige Kritik mit rechtswidriger Tatsachenbehauptung vermischen

Ihr Ansprechpartner

Jean Paul Bohne, LL.M., MM, CIPP/E, CIPM

Rechtsanwalt und Mediator · Partner · Fachanwalt für IT-Recht · Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Profil von Jean Paul Bohne Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124

TOP Anwalt 2027 · Wirtschaftsanwälte · Gewerblicher Rechtsschutz

F.A.Z.-Institut und QuantiQuest. Grundlage sind Empfehlungen von Fachkollegen und Einschätzungen von Unternehmensjuristen. Quelle (öffnet in neuem Tab)

BewertungenBewertungen über uns auf anderen Plattformen, die wir nicht wörtlich zitieren, prüfen wir nicht auf ihre Echtheit. Sie können daher auch von Personen stammen, die nicht unsere Mandanten sind. Es gelten die Regeln der jeweiligen Plattform. Bewertungen, die wir auf unserer Website wörtlich zitieren, haben wir dagegen auf ihre Echtheit im Sinne des § 5b Abs. 3 UWG geprüft: Wir haben die Namen der Bewertenden mit unserem Mandantenverzeichnis abgeglichen. Außerdem haben wir die jeweilige Plattform gebeten, die Bewertungen auf ihre Echtheit zu prüfen.

Was Mandanten sagen

5,0 von 5 · 167 Google-BewertungenZeitraum: Oktober 2016 bis heute · Stand: 28.10.2026

5,0 von 5 · 71 Bewertungen auf anwalt.deZeitraum: Oktober 2018 bis heute · Stand: 28.10.2026

„Die Kanzlei ITMR Rechtsanwälte (Herr RA Jean Paul Bohne) hat uns sehr kompetent beraten und für uns gehandelt. Ausdrücklich möchten wir die Kanzlei empfehlen. Unser Sachverhalt behandelte die erfolgreiche Abwehr einer ungerechtfertigten Google Bewertung in unserem Profil. …“
J. B. · anwalt.de (öffnet in neuem Tab) · 31.03.2020 · „Abwehr einer ungerechtfertigten Google Bewertung auf unserem Profil“
„Herr Bohne ist sehr kompetent, hört gut zu und äußert sich ehrlich und verständlich. Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung!“
Henning Seide · Google
„Herr Rechtsanwalt Jean Paul P. Bohne, war sehr freundlich und erklärte mir als Laie den Sachverhalt gut verständlich. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Bohne nur weiterempfehlen, hier sind Sie in den besten Händen. Komme gern wieder auf Sie zu. Helga N.-W.“
H. N. · anwalt.de (öffnet in neuem Tab) · 10.06.2021 · „Sehr freundlich und sehr kompetent“

FAQ

Häufige Fragen zur Löschung negativer Bewertungen

Wann lohnt sich ein Anwalt, um eine negative Bewertung löschen zu lassen?

Anwaltliche Hilfe lohnt sich besonders, wenn die Bewertung sichtbar geschäftlich wirkt oder der tatsächliche Kontakt zweifelhaft ist. Das gilt auch, wenn konkrete falsche Tatsachen behauptet werden, mehrere Bewertungen zusammenlaufen oder die Plattform Ihre eigene Meldung abgelehnt hat.

Kann jede negative Bewertung gelöscht werden?

Nein. Zulässige Kritik und echte Erfahrungsberichte können stehen bleiben, auch wenn sie wirtschaftlich unangenehm sind. Angreifbar wird eine Bewertung vor allem bei falschen Tatsachen, fehlendem tatsächlichem Kontakt, Beleidigung, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Interessenkonflikt, Spam, Off-Topic-Inhalt oder Richtlinienverstoß.

Quelle: BGH, Urt. v. 01.03.2016 – VI ZR 34/15 (jameda)

Wie lässt sich eine Google-Bewertung löschen?

Wir beanstanden eine Google-Bewertung mit einem konkreten Richtlinien- oder Rechtsverstoß. Belastbar sind etwa fehlender Kundenkontakt, Fake-Verdacht, Interessenkonflikt, Spam, beleidigende Inhalte, Off-Topic-Bezug oder überprüfbar falsche Tatsachen. Eine pauschale Meldung wegen Unfairness reicht nach unserer Erfahrung meist nicht.

Quelle: Google-Richtlinien zu verbotenen Bewertungen

Warum die Rüge des fehlenden Kundenkontakts oft der stärkste Hebel ist, erklären wir im Beitrag Bewertung löschen ohne Kundenkontakt.

Reicht der Hinweis, dass kein Kundenkontakt bestand?

In vielen Fällen ja. Der fehlende Kunden-, Patienten-, Mandanten- oder Geschäftskontakt ist nach unserer Erfahrung oft ein starker Ansatzpunkt. Nach dem BGH (VI ZR 1244/20) löst diese Rüge grundsätzlich bereits Prüfpflichten des Portals aus. Eine nähere Begründung ist nur nötig, wenn sich die Identität des Bewertenden ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt. Es kommt dann darauf an, wie plausibel wir den fehlenden Bezug darlegen und ob die Bewertung konkrete Sonderinformationen enthält.

Quelle: BGH, Urt. v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20

Was ist bei anonymen Bewertungen wichtig?

Anonyme Bewertungen sind nicht automatisch unzulässig. Angreifbar werden sie, wenn der tatsächliche Bezug fehlt, die Identität nicht plausibel ist, konkrete falsche Vorgänge behauptet werden oder die Plattform nach Beanstandung nicht ernsthaft prüft. Eine Bestandsdatenauskunft nach § 21 TDDDG setzt eine Straftat aus dem gesetzlichen Katalog voraus.

Quelle: § 21 TDDDG: Anonyme Äußerung – Verfasser ermitteln

Sollte ein Unternehmen öffentlich auf die Bewertung antworten?

Manchmal ja, aber nicht vorschnell. Öffentliche Antworten können Vertrauen stabilisieren, aber auch Kundendaten, interne Abläufe oder Verteidigungslinien offenlegen. Bei falschen Vorwürfen, HR-Bezug, medizinischen Themen oder anwaltlicher Eskalation stimmen wir die Antwortlinie vorher ab.

Was benötigen wir für die erste Prüfung?

Hilfreich sind der direkte Bewertungslink, ein Screenshot, Datum, Plattform, Profilname und eine kurze Sachverhaltsschilderung. Dazu kommen Angaben zum möglichen Kontakt, relevante interne Belege und bisherige Antworten der Plattform. Bei mehreren Bewertungen erfassen wir Muster, Zeitpunkte und Standorte getrennt.

Können wir gegen die bewertende Person vorgehen?

Ja, aber nicht im Rahmen dieses Pakets. Das Paket richtet sich gegen die Plattform, sie ist in vielen Fällen der erste wirksame Ansatzpunkt. Ist die Person identifizierbar oder realistisch ermittelbar und erscheint ein Anspruch begründet, prüfen wir separat auf Anfrage und nach Bedarf Unterlassung, Löschung, Richtigstellung, Auskunft und gerichtliche Schritte.

Spielt der Digital Services Act bei Bewertungsfällen eine Rolle?

Ja, vor allem für Meldewege, Begründung, Bearbeitung und Beschwerdeverfahren bei Plattformen. Der DSA ersetzt aber nicht die materielle Prüfung, ob der konkrete Inhalt nach deutschem oder europäischem Recht rechtswidrig ist oder gegen Plattformregeln verstößt.

Quelle: Digital Services Act (EUR-Lex)

Warum nicht einfach eine Löschagentur beauftragen?

Bewertungen sollten nicht mit fragwürdigen Massentickets, Druckkampagnen oder künstlicher Bewertungsmanipulation bearbeitet werden. Das kann die Lage verschlechtern und weitere Plattformrisiken auslösen. Wir setzen auf eine saubere Beanstandung, die Rechtslage, Richtlinien und Belege zusammenführt.

Was gilt bei Bewertungswellen über mehrere Profile oder Plattformen?

Dann betrachten wir nicht jede Bewertung isoliert. Wichtig sind Muster, Zeitachse, gleiche Formulierungen, mögliche Urheber, Plattformreaktionen und die Frage, welche Inhalte wir zuerst angreifen. Bei breiterer Eskalation liegt der Einstieg über unseren Reputationsschutz oft näher.

Jetzt starten

Bewertungslink und Beleglage anwaltlich prüfen lassen

Wird eine Rezension auf Google, Kununu, Jameda, Trustpilot oder einer anderen Plattform geschäftlich spürbar, sollte der Fall nicht mit einer allgemeinen Beschwerde beginnen. Wir prüfen präzise, welche Aussage angreifbar ist, welche Belege genügen, bei welcher Stelle der Plattform wir ansetzen und welche Eskalation offenbleibt.

Das hilft uns bei der ersten Prüfung

  • Direkter Link zur Bewertung und zum betroffenen Profil
  • Screenshot mit Datum, Sternzahl, Text und Profilnamen
  • Kurze Einordnung, ob ein Kunden-, Patienten-, Mandanten- oder Geschäftskontakt bestand
  • Interne Belege wie Auftrag, Termin, Rechnung, CRM-Eintrag, E-Mail, Buchung oder Standortdaten
  • Nachweise zu Plattformmeldungen, Ablehnungen oder bisherigen Antworten
  • Hinweis auf die wirtschaftliche Relevanz für Vertrieb, Recruiting, Praxis, Standort, Marke oder Kampagne

Am hilfreichsten sind Bewertungslink, Screenshot, Plattform, Datum und kurze Angaben dazu, ob ein Kunden-, Patienten-, Mandanten- oder Geschäftskontakt bestand. Wir vertreten Sie gegenüber der Plattform.

Bewertung prüfen lassen

Senden Sie uns den Link zur Bewertung und Ihre Kontaktdaten.

Ihre Kontaktdaten

Ihre Nachricht

z. B. Frist aus einer Abmahnung

Hilfreich sind der Link zur Bewertung, ein Screenshot und eine kurze Einordnung, warum der Inhalt nicht zutrifft.

Verwandte Leistungen

  • Hate Speech & ReputationsschutzFür koordinierte digitale Angriffe, Fake-Profile, Kommentarwellen, Suchtreffer und mehrkanalige Rufschädigung.
  • MedienrechtFür die breitere Einordnung von Veröffentlichung, Plattform, Bewertung, Reputation und wirtschaftlich sensibler Kommunikation.
  • WettbewerbsrechtWenn Bewertungen Teil eines Marktverhaltenskonflikts, einer Konkurrentenstrategie oder einer Abmahnungslage sind.
  • Medien- und KommunikationsrechtWenn der Schwerpunkt zwischen Presse, Plattform, Reputation, Social Media und Content noch offen ist.

Aus unserem Blog: Google muss löschen · Anonyme Äußerung im Internet: Verfasser ermitteln · Bewertung löschen ohne Kundenkontakt · 1-Sterne-Bewertung ohne Text

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