Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein

Das Bundeskartellamt hat am 29.11.2018 eine Pressemeldung veröffentlicht, in welcher es bekannt gibt, dass es ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet hat. Ziel des Verfahrens sei die Überprüfung der Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen des US Unternehmens gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de.

 

Nach Aussage des Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sei Amazon selbst der größte Online-Händler und betreibe dazu auch noch den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller seien beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Diese Doppelrolle als größter Händler einerseits und größter Marktplatz andererseits berge das Potenzial für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform.

 

Geprüft werden sollen unter anderem Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstandsklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen und einige weitere Praktiken von Amazon. Auslöser des Verfahrens seien zahlreiche Beschwerden von Händlern gewesen.

 

Dies deckt sich mit unseren Erfahrungen in Bezug auf Amazon. Gerade die Regeln zu Produktrezensionen und Sperrungen von Händlerkonten stellen Mandanten immer wieder vor große Herausforderungen.

 

In einem konkreten Fall sperrte Amazon dem von uns vertretenen Händler seinen Account vollständig und entzog ihm die Verkaufsberechtigung für sämtliche Waren. Die Kommunikation mit Amazon kann man als schwierig bezeichnen. Es blieb bis zuletzt relativ unklar, was genau die Sanktionen ausgelöst hatte. Nach schier endlosem Mailverkehr und einem Schreiben an die deutsche Zentrale von Amazon kam dann endlich die für den Mandanten erlösende Nachricht, er sei wieder verkaufsberechtigt. Neben dem Schaden, der aus der insgesamt dreiwöchigen Sperre resultierte blieb auch ein weiterer fader Beigeschmack. Amazon bestand nämlich während der Verhandlungen über die Aufhebung der Sperrung darauf, Lieferantenbelege einzusehen. Explizit wurde betont, dass keinerlei Schwärzungen vor zu nehmen seien. Letztendlich gelangte Amazon damit de facto an potenzielle Zulieferer für seine eigenen Produkte.

 

Nach alledem ist es daher aus unserer Sicht sehr zu begrüßen, dass das Bundeskartellamt nun ermittelt. Der faktischen Macht, die Amazon über ihre Händler als B2B Vertragspartner hat, kann man nach unserer Einschätzung nur über das Kartellrecht effektiv begegnen.

 

"Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein"

von Rechtsanwalt Andreas Buchholz