Kein neues Handy bei Verlängerung des Mobilfunkvertrags?
Beinhaltet ein Mobilfunkvertrag "mit Handy" das Recht, alle 24 Monate ein neues Mobiltelefon zu erhalten? Wohl nicht, meint das Amtsgericht (AG) München, in einem jetzt erst bekannt gewordenen Urteil vom 18.02.2016, Az. 213 C 23672/15.
Der Kläger schloss bereits im Jahre 2004 mit einem Mobilfunkanbieter einen Mobilfunkvertrag über 24 Monate Grundlaufzeit und der Option "mit Handy". Bei Vertragsschluss wurde ihm ein neues Handy übergeben. In der Folge zahlte er eine monatliche Grundgebühr und "Handyaufschläge". Der Vertrag lief über Jahre in Ermangelung einer Kündigung weiter.
Anfang 2013 wandte sich der Kläger an den Mobilfunkanbieter und verlangte ein neues Handy, was von diesem abgelehnt wurde. In der Folge begehrte der Kläger vor dem AG München, der Mobilfunkanbieter solle ihm ein neues Handy aushändigen und zudem die Gebühren und "Handyaufschläge" der letzten Jahre erstatten. Dies begründete er damit, dass ein Verbraucher bei dieser Vertragskonstellation davon ausgehen könne, dass er in regelmäßigen Abständen ein neues Handy erhalte. Außerdem entfalle die Grundgebühr, da seine alten Geräte nicht mehr funktionstüchtig gewesen seien und da er vom beklagten Mobilfunkanbieter kein neues Gerät erhalten habe, hätte er den Vertrag nicht nutzen können.
Das AG München wies die Klage ab.
Im Wesentlichen begründete es seine Entscheidung damit, dass das Weiterlaufen des Vertrages als Zustimmung des Klägers zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen zu werten sei. Die im Rahmen dieser Vereinbarung anfallenden "Handyaufschläge" seien eine Preisvereinbarung, die Art und Umfang der Vergütung der Hauptleistung regele.
Dies überzeugt, insbesondere aber auch deshalb, weil das AG München in seiner Begründung im Folgenden noch weiter geht und die vorliegende Konstellation explizit von einer ausdrücklichen Vertragsverlängerung abgrenzt. Eine solche beinhaltet nämlich in der Regel eine weitergehende Laufzeit und üblicherweise auch angepasste Konditionen und ein neues Handy. Eine bloß stillschweigende Verlängerung eines einmal abgeschlossenen Vertrages ist hiervon aber strikt zu trennen.
"AG München: Mobilfunkvertrag "mit Handy" = wiederkehrendes Recht auf neues Handy?"
von Rechtsanwalt Andreas Buchholz
Dieses Urteil des AG München zeigt, wie wichtig es ist, die genauen Bedingungen eines Mobilfunkvertrags zu kennen und zu prüfen, bevor Ansprüche geltend gemacht werden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Unternehmen im Kontext von Mobilfunkverträgen klar zu verstehen und durchzusetzen. Wir bieten Ihnen fundierte Beratung, um Streitigkeiten mit Mobilfunkanbietern zu klären und Ihre vertraglichen Ansprüche effektiv zu sichern.
Ein zentraler Aspekt unserer Dienstleistungen ist die Analyse Ihrer bestehenden Verträge. Häufig sind die Klauseln in Mobilfunkverträgen komplex und für Laien schwer verständlich. Wir prüfen Ihre Verträge auf versteckte Einschränkungen oder unklare Regelungen und klären, ob Sie Anspruch auf Leistungen wie ein neues Gerät oder Gebührenrückerstattungen haben. Sollten Sie mit Ihrem Anbieter in Konflikt geraten, vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Besonders bei stillschweigenden Vertragsverlängerungen, wie im Fall des AG München, ist es entscheidend, die rechtlichen Unterschiede zu einer ausdrücklichen Verlängerung zu verstehen. Wir helfen Ihnen, die vertraglichen Vereinbarungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass Sie nicht durch unklare oder nachteilige Klauseln benachteiligt werden. Falls Sie planen, Ihren Vertrag zu kündigen oder neu zu verhandeln, unterstützen wir Sie bei der Kommunikation mit dem Anbieter, um die besten Konditionen für Sie zu erzielen.
Wir beraten Unternehmen, die Mobilfunkverträge für ihre Mitarbeiter oder Geschäftszwecke abschließen. Wir stellen sicher, dass Ihre Verträge mit Mobilfunkanbietern Ihren geschäftlichen Anforderungen entsprechen und keine unnötigen Kosten verursachen. Bei Streitigkeiten, etwa über die Bereitstellung von Geräten oder die Abrechnung, setzen wir Ihre Ansprüche durch und sorgen für eine klare und faire Vertragsgestaltung.
Die Entscheidung des AG München unterstreicht, dass klare vertragliche Regelungen und eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich sind, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Mobilfunkverträge zu prüfen, Ihre Rechte durchzusetzen und Streitigkeiten effizient zu lösen.