Bereits vergangenen Monat hat Meta das KI-Modell „Meta AI“ auf seinen Plattformen eingeführt. Nun kündigte der Internetkonzern am 14. April an, ab dem 27. Mai Nutzerdaten für KI-Trainigszwecke zu nutzen. Über dieses Vorhaben habe Meta die Nutzer über In App-Mitteilung und E-Mail informiert. Das OLG Köln verhindert dies nicht.
Die besagten Daten umfassen sowohl Beiträge und Kommentare als auch jegliche Interaktionen mit Meta AI. Ziel dieses Vorhabens sei, dass die generative KI durch die Verwertung dieser Daten die vielfältigen Kulturen, Sprachen und Geschichten der unterschiedlichen europäischen Länder besser verstehen und umsetzen könne. Meta beteuert hierbei, sein KI-Modell speziell für europäische Nutzer zu entwickeln:
„We believe we have a responsibility to build AI that’s not just available to Europeans, but is actually built for them.“
In der Ankündigung erwähnte Meta, sie hätten ihre KI-Modelle bereits in anderen Regionen außerhalb Europas auf diese Weise trainiert und würden sich insbesondere an Modellen von Google und OpenAI orientieren, die bereits die Daten europäischer Nutzer für KI-Trainingszwecke verwenden. Ferner behauptet Meta, dass die eigene Vorgehensweise deutlich transparenter erfolge als die der anderen zahlreichen Unternehmen der Branche.
Vorhaben sei europarechtswidrig – Schnelles Handeln erforderlich
Nichtsdestotrotz stößt dieses Vorgehen auf Zweifel und Kritik, und zwar auch bei der Verbraucherzentrale NRW. Meta würde mit diesem Vorhaben gegen europäisches Datenschutzrecht – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Digital Markets Act – verstoßen. Nachdem die Abmahnung vom 30. April erfolglos blieb, beantragte die Verbaucherzentrale nun erfolglos eine einstweilige Verfügung gegen Meta vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln.
Christine Steffen, Juristin und Datenschutzexpertin der Verbaucherzentrale NRW hielt ein schnelles Eingreifen für erforderlich, zumal ein Rückruf bereits verwendeter Daten kaum noch möglich sein werde. Hierbei seien der Grundrechtsschutz der Einzelnen und die Rechtstaatlichkeit die treibende Kraft der Verbraucherschutzzentrale, oder mit eigenen Worten:
„Unser Ziel ist es nicht, die Entwicklung künstlicher Intelligenz zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass sie auf einer rechtsstaatlichen und fairen Grundlage erfolgt.“
„Doch Innovation braucht das Vertrauen der Gesellschaft, und das entsteht nur, wenn die Grundrechte gewahrt bleiben.“
Zwar versicherte Meta im Rahmen seiner Ankündigung, dass keine privaten Nachrichten oder Daten Minderjähriger in die Verarbeitung einfließen würden, jedoch sei es nicht vermeidbar, dass auch solche sensible personenbezogene Daten in den Prozess einfließen. Insbesondere wird die Berufung auf ein „berechtigtes Interesse“ von der Verbraucherzentrale kritisiert. Dies erwecke den Eindruck, dass Meta seine kommerziellen Interessen über die der Verbraucher stelle. Gegen den Vorwand, Metas Vorhaben sei „gängige Praxis in der KI-Entwicklung“, führt die Verbraucherzentrale folgendes an:
„Rechtmäßigkeit ergibt sich aber nicht aus der bloßen Gewohnheit von Branchenriesen wie Meta. Wenn sich das Recht am Marktverhalten orientiert, verliert der Gesetzgeber seine ordnende Funktion.“
Metas Reaktion
Anfang Mai äußerte sich Meta auf der offiziellen Webseite zu dem Vorgehen der Verbraucherzentrale und welche Auswirkungen eine drohende Unterlassungsverfügung gehabt hätte mit folgendem Artikel:
„Mögliche Unterlassungsverfügung der VZNRW bedroht deutsche KI-Innovation, Wirtschaftswachstum und den EU-Binnenmarkt“
In diesem Beitrag führt Meta aus, inwieweit eine Unterlassungsverfügung ein „großer Rückschlag“ für deutsche Verbraucher, Unternehmen und Deutschland insgesamt wäre. Insbesondere würde dadurch „Deutschlands Ziel, im globalen KI-Rennen eine wettbewerbsfähige Position zu halten“, vereitelt werden. Dabei stehe Meta mit der Problematik nicht allein, denn zahlreiche andere Unternehmen müssten Verzögerungen bei der Einführung von Technologien deutschland- und europaweit hinnehmen, sodass eine Reform und Vereinfachung des europäischen Regulierungssystems – vor allem im Hinblick auf den globalen Wettkampf mit USA und China - erforderlich seien.
„Eine mögliche Verfügung der VZNRW bedroht nicht nur die umfangreiche Zusammenarbeit zwischen fachkundigen Aufsichtsbehörden und Unternehmen – sie birgt auch die Gefahr weiterer Fragmentierung, Rechtsunsicherheit und droht notwendigen Fortschritt zu verzögern.“
Entscheidung des OLG Köln
Nun hat das OLG Köln den Antrag der Verbraucherschutzzentrale NRW auf Erlass eine einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts liege kein Verstoß gegen EU-Recht vor. Ein berechtigtes Interesse läge vor, welches innerhalb der Abwägung mit den Interessen und Rechten der Nutzer überwiege!
Insbesondere seien keine gleich geeigneten, milderen Mittel ersichtlich. Zu berücksichtigen sei, dass lediglich Daten verwendet werden, die öffentlich auffindbar sind. Somit sei die Verwendung der Nutzerdaten “auch ohne Einwilligung der Betroffenen rechtmäßig”.
Der Vorstand der Verbraucherzentrale reagierte auf die Entscheidung mit Bedauern und hält an seiner Rechtsauffassung fest, die Nutzung zu KI-Trainingszwecken sei „hoch problematisch”.
Verbraucherzentrale ruft Nutzer zum Handeln auf
Die Verbraucherzentrale betont, dass es notwendig sei, dass die Nutzer dem aktiv bis zum 26. Mai widersprechen. Sollte dies unterbleiben, sieht sich Meta dazu berechtigt, jegliche personenbezogene Daten für besagte Zwecke zu verwenden. Eine ausführliche Anleitung für den formlosen Widerspruch der Verbraucherschutzzentrale finden Sie unter dem Link:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/95646
"OLG Köln: Keine einstweilige Verfügung - Meta kann künftig Daten für KI-Trainigszwecke nutzen"
von Zana Stepanovic, wissenschaftliche Mitarbeiterin
https://www.zeit.de/digital/2025-05/meta-ki-training-oberlandesgericht-koeln-verbraucherschutz-klage-urteil
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/digitale-welt/eilantrag-der-verbraucherzentrale-nrw-gegen-meta-abgelehnt-107469
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/digitale-welt/verbraucherzentrale-nrw-beantragt-einstweilige-verfuegung-gegen-meta-107036
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/digitale-welt/verbraucherzentrale-nrw-beantragt-einstweilige-verfuegung-gegen-meta-107036
https://about.fb.com/de/news/2025/05/moegliche-unterlassungsverfuegung-der-vznrw-bedroht-deutsche-ki-innovation-wirtschaftswachstum-und-den-eu-binnenmarkt/
https://about.fb.com/news/2025/04/making-ai-work-harder-for-europeans/