Rechtsanwalt und Fachanwalt Benedikt Schönbrunn


Mit Ablauf des 31.05.2018 ist Herr Schönbrunn aus der Kanzlei ITMR ausgeschieden.

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

 

T: 0211 / 737 547 - 70

F: 0211 / 737 547 - 99

E: schoenbrunn@itmr-legal.de

"Eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung ist meistens nervenaufreibend. Eine transparente, zielorientierte Vertretung ist daher unerlässlich."

Rechtsanwalt Benedikt Schönbrunn


Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, IT-Recht und Datenschutz, E-Commerce und Telekommunikationsrecht

Rechtsanwalt Benedikt Schönbrunn arbeitet bei der IT- & Medienkanzlei ITMR Rechtsanwälte in Düsseldorf vornehmlich im Bereich IT- und Arbeitsrecht. Hier berät und betreut er unsere Mandanten bundesweit. Im Vordergrund seiner Tätigkeit steht neben einer fundierten fachlichen Arbeit die persönliche Betreuung des Mandanten. Rechtsanwalt Benedikt Schönbrunn vertritt ständig sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Aus diesem Grund sind ihm die Denkweisen beider Seiten bekannt, wodurch ihm eine treffende Einschätzung der Motivations- und Beweggründe des jeweiligen Gegners möglich ist. Hierbei ist Rechtsanwalt Benedikt Schönbrunn sowohl im Bereich des Kollektivarbeitsrechts als auch im Bereich des Individualarbeitsrechts tätig. Auf Basis dieser Einschätzung wird er mit Ihnen eine individuelle und sachgerechte Lösung Ihres Falls erarbeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Benedikt Schönbrunn ist die Verknüpfung von Arbeits- und IT-Recht. Aufgrund des schnellen technischen Fortschritts, der auch vor dem Arbeitsrecht nicht Halt macht, ist eine Verzahnung dieser Rechtsgebiete von großem Vorteil, ganz gleich ob sich um mögliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Einführung neuer Software, der Erstellung einer neuen oder Ergänzung einer bestehenden Betriebsvereinbarung oder um individualvertragliche Regelungen zur privaten Nutzung des dienstlichen PCs handelt.


Aber auch bei alltäglichen Problemen im IT-Recht steht Ihnen Rechtsanwalt Benedikt Schönbrunn unterstützend zur Seite. Ein weiteres Betätigungsfeld ist die anwaltliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit eCommerce sowie Telekommunikationsrecht.

Rechtsanwalt Benedikt Schönbrunn wird insbesondere in folgenden Angelegenheiten für Sie tätig

Arbeitsrecht

  • Gestaltung von Dienst-, Werk- und Arbeitsverträgen, insbesondere unter Berücksichtigung IT-rechtlicher Besonderheiten
  • Arbeitsrechtliche Überprüfung vor der Einführung neuer Software im Betrieb, einschließlich Erarbeitung kollektiv- oder individualvertraglicher Lösungen
  • Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor und nach Ausspruch einer Kündigung, Vertretung in Kündigungsschutzverfahren vor allen deutschen Arbeitsgerichten
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Abmahnungen, Ermahnungen und Versetzungen
    Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Verhandlung und Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
    Beratung von Betriebsräten
  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis
  • Social Media im Arbeitsverhältnis

IT-Recht

  • Softwareerstellungsverträge
  • Begleitung von IT-Projekten einschließlich Change-Request-Verfahren
  • Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • rechtliche Überprüfung von Analysetools und Application Programming Interfaces (API)
  • Prüfung von Domainvergaben im In- und Ausland
  • eCommerce
  • Telekommunikationsrecht
  • Datenschutzrecht

Mitgliedschaften

Vita

Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln absolvierte Rechtsanwalt Benedikt Schönbrunn den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Aachen. Nach erfolgreichem Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens vor dem OLG Düsseldorf erhielt er im November 2011 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war zunächst in einer mittelständischen Kanzlei in Düren als angestellter Rechtsanwalt tätig. Dort leitete Rechtsanwalt Benedikt Schönbrunn das Dezernat für Arbeitsrecht. Aufgrund seiner Affinität zu neuen Technologien orientierte sich Rechtsanwalt Benedikt Schönbrunn schnell um und beschloss, sein privates Interesse auch in seine berufliche Tätigkeit einfließen zu lassen. Seit 2013 ist er für aus diesem Grund als Rechtsanwalt bei ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht in Düsseldorf tätig.


Der gebürtige Kölner kann hier über die – von vielen Einwohnern beider Städte – gelebte „Nachbar-Fehde“ nur schmunzeln. Er ist nach wie vor in Köln wohnhaft und auch im Übrigen tief mit seiner Heimatstadt verbunden, weiß zugleich aber die Vorzüge der Landeshauptstadt zu schätzen.

Rechtsanwalt Benedikt Schönbrunn absolvierte mit Erfolg den theoretischen Teil des Fachanwaltskurses für Arbeitsrecht.


Herr Schönbrunn engagiert sich im KRASS e.V. - Kinderinitiative für kulturelle Bildung und für die Stiftung Kultur für Kinder und war eingetragen im Proboneo-Pool der Proboneo gGmbH. Er übernimmt Pro-Bono-Mandate in geeigneten Fällen, durch die ein guter Zweck gefördert wird.

 

Seine Fachkenntnisse verfestigt Rechtsanwalt Schönbrunn durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. 2016 schloss er den Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht / IT-Recht  der DAA in Düsseldorf ab.  Seit Mai 2017 wurde ihm von dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für für Informationstechnologierecht zu führen.

 

Mit Ablauf des 31.05.2018 ist Herr Schönbrunn aus der Kanzlei ITMR ausgeschieden.