· 

Muss Google das „Recht auf Vergessenwerden" weltweit umsetzen?

Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.05.2014, C-131/12 ist klar: Suchmaschinenbetreiber müssen Links zu bestimmten Inhalten in ihren Ergebnislisten löschen bzw. sperren, wenn sich der Betroffene in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht.

 

Gilt das Recht auf Vergessenwerden aber nur auf europäischer Ebene oder müssen Suchmaschinenbetreiber betreffende Links weltweit löschen bzw. sperren?

 

Französische Datenschützer hatten die weltweite Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden gefordert. Google kam diesen Forderungen insoweit nach, als dass Links zumindest bei Abruf aus dem fraglichen Land des Betroffenen weltweit nicht mehr auffindbar waren. Hat also ein EU-Bürger von seinem Recht auf Vergessenwerden Gebrauch gemacht, können die betreffenden Links jedenfalls aus dem Herkunftsstaat des Betroffenen weltweit nicht mehr aufgefunden werden. Aus allen anderen Ländern sind die Links jedoch weiterhin auffindbar.

 

Der Pariser Datenschutz-Aufsicht (CNIL) genügte dies nicht. Sie ist der Auffassung, dass Google die betreffenden Links weltweit, also ungeachtet des Herkunftslandes des Betroffenen, entfernen müsse und hat gegen Google ein Bußgeld in Höhe von 100.000,00 EUR verhängt.

 

Google hat Einspruch gegen die Verhängung des Ordnungsgeldes vor dem höchsten Verwaltungsgericht Frankreichs eingelegt. „Wir haben hart daran gearbeitet, das Urteil zum Recht auf Vergessenwerden verantwortungsvoll und umfassend in Europa umzusetzen, und wir werden dies auch weiterhin tun“, teilte hierzu ein Google-Sprecher mit. „Aber wir stimmen mit der französischen CNIL prinzipiell nicht überein, dass sie darüber verfügen dürfe, auf welche Inhalte Menschen außerhalb Frankreichs zugreifen können.“

 

Mit Spannung bleibt zu erwarten wie das französische Gericht entscheiden wird. Denn wegweisend wird auch diese Entscheidung für den Schutz unserer Daten und unseres Persönlichkeitsrechts im Internet sein.

 

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen für Rückfragen sehr gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anfrage.

 

"Muss Google das „Recht auf Vergessenwerden" weltweit umsetzen?"