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LG Düsseldorf: Sieg für den Datenschutz, dislike des Facebook Like Buttons

Das Landgericht Düsseldorf verkündete am 09.03.2016 (Az. 12 O 151/15) das mit Spannung erwartete Urteil zu der Zulässigkeit der Integration von Facebook Like Buttons auf der eigenen Website.

 

Die Entscheidung: Wer den Like-Button auf seiner Website integriert, muss seinen Besuchern erklären, dass Facebook darüber Nutzerdaten sammelt.

 

Mit seiner Entscheidung hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen überwiegend Recht gegeben. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte einen Bekleidungshändler zunächst abgemahnt und in der Folge verklagt, weil der auf der Website des Unternehmens integrierte Facebook Like Button Daten über das Surfverhalten des Kunden schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an Facebook weiterleite, ohne dass der Kunde hierüber aufgeklärt werde.

 

Das Landgericht entschied, dass Unternehmen die Besucher ihrer Websites über die Weitergabe von Daten aufklären müssen. Geschehe dies nicht, würden Datenschutzvorschriften verletzt. Unter anderem werde die IP-Adresse ohne ausdrückliche Einwilligung des Besuchers an Facebook weitergeleitet.

 

IP-Adressen stellen nach überwiegender Auffassung besondere personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar, weshalb auch bei Erhebung und Speicherung einer IP-Adresse der immerwährende Grundsatz der erforderlichen Einwilligung des Betroffenen zu beachten ist.

 

Das Urteil ebnet damit einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zum Schutz unserer Daten im Internet. Ob damit jedoch das letzte Wort gesprochen worden ist, bleibt zu bezweifeln. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Rechtsstreit noch weitere Instanzen durchschreiten wird, und dies vielleicht bis zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).

 

Es werden aber bereits jetzt technische Lösungen angeboten und weiterentwickelt, um einen direkten Datenstrom zu Facebook bei Besuch einer Website zu unterbinden, so dass der Facebook Like Button selbst bei Bestätigung der Rechtsprechung des Landgerichts Düsseldorf sehr wahrscheinlich nicht von Websites verschwinden wird.

 

Haben Sie Fragen zum Datenschutzrecht, steht Ihnen ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht als auf das Datenschutzrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei sehr gerne zur Verfügung.

 

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